Pressemitteilung Nr. 46/22
Die Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ braucht für ihre Arbeit die Daten aus dem Grundbuchamt, um beraten zu können, welche Unternehmen nach Volksentscheids-Beschluss reif sind für eine Vergesellschaftung, weil sie über 3.000 Wohnungen besitzen. Die Initiative spricht von „rechtlichen Bedenken“ des Senats, die der Herausgabe der Daten scheinbar entgegenstünden. „Wir als Berliner Mieterverein fordern den Senat auf, die Arbeit der Kommission bestmöglich zu unterstützen. Wir sind gern bereit, bei juristischen Bedenken zu einer Lösungssuche beizutragen.“ bietet Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins an. Da andere Bundesländer diese Daten herausgeben können, ist nicht ersichtlich, warum Berlin eine juristische Sonderrolle spielen sollte.
Die Kommission soll noch in diesem Jahr einen Zwischenbericht vorlegen. Die Umsetzung des Volksentscheids vom 26.9.21 drängt, denn der Druck auf die Berliner Mieter:innen durch das Gewinnstreben der börsennotierten Konzerne und Investmentfonds wird immer größer.
24.11.2022