Pressemitteilung Nr. 10/20
„Wir begrüßen, dass Berlin über die für morgen zu erwartenden Beschlüsse des Bundestages zur Aussetzung der Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter hinausgehen und eigene Hilfsangebote ergänzend bereitstellen will“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Mit dem vom Bund anvisierten Ausschluss der Kündigung für drei oder auch mehr Monate sei das wirtschaftliche Problem nicht gelöst. „Denn wir können nicht davon ausgehen, dass Mieterhaushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen bis zum 30. Juni 2022 die aufgelaufenen Schulden abtragen können. Neben dem Kündigungsschutz sind also weitere Schritte erforderlich, denn unsere Sozialsysteme bieten für Mietschulden im erwarteten Umfang bislang keine Lösungen“, so Wild. Bei der Tilgung der Schulden wird auch der Mietverzicht der Vermieter zu prüfen sein, insoweit die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht gefährdet wird. „Wenn der Bund nicht aktiv werden will, brauchen wir demnächst einen Landesfonds“, erklärte Wild.
Der Mieterverein dankt dem Senat, dass dieser den städtischen Wohnungsunternehmen schon heute einen Kündigungsausschluss „ohne Wenn und Aber“ auferlegt sowie Mieterhöhungen und auch Räumungen grundsätzlich bei diesen Unternehmen untersagt hat.
24.03.2020