Pressemitteilung Nr. 27/24
„Wir kritisieren scharf, dass der Bezirk Mitte den Abriss unter derart laschen Auflagen genehmigt hat: Kaltmieten von 11,50 € bis 16,50 Euro je Quadratmeter für einen Ersatzneubau wären für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner, die moderate Mieten zahlen, wohl kaum leistbar“, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV).
Damit hat das Bezirksamt nach Ansicht des BMV dem Druck des Investors ohne Not nachgegeben und die abgelaufene Abrissgenehmigung investorenfreundlich erneuert: „Dass der Bezirk sich dabei auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2023 (Aktenzeichen OVG 5 B 29.19) beruft und diese Neuvertragsmieten mit dem Mietspiegel begründet, ist verfehlt, kritisiert Bartels: „Richtig ist zwar, dass das Gericht generelle Mietobergrenzen für Ersatzneubauten, derzeit 9,17 Euro je Quadratmeter, für unwirksam hält.
Der OVG-Senat hat aber den Bezirken weitgehende Verhandlungsfreiheit zugestanden und nicht explizit ausgeschlossen, sich an dem – wie hier – relativ niedrigen Mietniveau des abgerissenen Wohnraums zu orientieren. Der BMV bezweifelt, ob der Bezirk überhaupt zur Erteilung einer Abrissgenehmigung verpflichtet gewesen wäre, hat doch das OVG Berlin klargestellt, dass hochpreisige Neubauten mit unregulierten Mieten in angespannten Wohnungsmärkten grundsätzlich keinen entlastenden Beitrag zur Versorgung mit leistbarem Wohnraum leisten. Hätte der Bezirk es auf einen Streit mit dem Eigentümer vor Gericht ankommen lassen, wären die ungelösten Fragen dort gerichtlich geklärt worden. „Stattdessen liefert das Bezirksamt nun mit derart hohen Mietvorgaben eine Blaupause für weitere Abrissverhandlungen in anderen Bezirken ab“, so Bartels.
Die Hauptkritik des BMV richtet sich jedoch an den Senat. Dieser muss endlich den Abriss von leistbarem Wohnraum restriktiver als bisher regeln und die offenbar nichtige Mietobergrenze von 9,17 Euro je Quadratmeter durch ausgeklügelte und rechtssichere soziale Regelungen für einen etwaigen Ersatzneubau neu bestimmen. Das Zweckentfremdungsrecht sollte den Abriss restriktiver regeln und im Fall einer Genehmigung strenge Kriterien für den Ersatzneubau vorgeben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Falle niedriger Ausgangsmieten gemäß Förderbedingungen des Landes eine Quote für Sozialwohnungen vorzuschreiben.
„Erfreulicherweise haben sowohl das Amtsgericht Mitte als auch das Landgericht Berlin die Kündigungen für unwirksam erklärt und das Wohnrecht der Mieterschaft über das Renditeinteresse des Eigentümers gestellt“, äußert BMV-Chef Bartels sich erleichtert. Das Bezirksamt sollte der Hausgemeinschaft nun im Kampf gegen den rabiaten Eigentümer den Rücken stärken, und zwar durch vor allem eine rigorose Verfolgung von Missständen wie beispielsweise der nicht funktionierenden Warmwasserversorgung durch die Wohnungsaufsicht.
Der BMV sieht in einer Rekommunalisierung des Wohnhauses die beste Lösung für die Mieterschaft und die dort untergekommenen, ehemaligen Wohnungslosen. „Der Senat sollte gemeinsam mit dem Bezirk Mitte eine Strategie erarbeiten, um das Haus anzukaufen und in öffentliches oder gemeinwohlorientiertes Eigentum zu überführen“, fordert Bartels.
23.08.2024
17.10.2024