Pressemitteilung Nr. 6/21
„Das Engagement des Senats wollen wir nicht kleinreden. Die Einführung des öffentlich-rechtlichen Mietendeckels zur Begrenzung der Mieten hat eine Trendwende beim Mieterschutz eingeleitet, zu der die Bundesregierung nicht in der Lage war. Auch der Zuwachs an städtischen Wohnungen durch Ankauf und Neubau ist eine beachtliche Leistung“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Doch für Haushalte mit durchschnittlichem und niedrigem Einkommen sowie für besondere Bedarfsgruppen hat sich bei der Wohnungssuche beziehungsweise der Verwirklichung angemessenen Wohnens am Wohnungsmarkt nicht wirklich etwas geändert. Gegen Schattenmieten bei neuen Verträgen gehen die Bezirksämter in der Regel nicht vor. 16.580 fertiggestellte Neubauwohnungen von 2017 bis 2020 im Besitz der kommunalen Wohnungsunternehmen sind gut, aber letztendlich im Hinblick auf das bestehende Defizit von aktuell fast 100.000 leistbaren Wohnungen kaum mehr als der „Tropfen auf den heißen Stein“. Auch der geplante Baubeginn von 22.000 Wohnungen in den 16 neuen Stadtquartieren innerhalb der nächsten sechs Jahre wird hier wenig daran ändern. „Deshalb mahnen wir an, bei dem Zugang zu Wohnraum mehr Gerechtigkeit herbeizuführen. Das wird nicht ohne neue Regeln zur Belegung von freien Wohnungen gehen“, so Wild.
Die Abwälzung der CO2-Bepreisung für fossile Energieträger auf die Mieterinnen und Mieter hat einmal mehr gezeigt, dass neben dem Klimaschutz die Mieterinnen und Mieter die Leidtragenden von veralteten Heizanlagen und hohem Wärmeverlust sind. Mehr als 50 Prozent der CO2-Emissionen Berlins kommen aus dem Gebäudebestand. „Wir vermissen gemeinsame Anstrengungen der verantwortlichen Berliner Senatsverwaltungen zur Energieeinsparung und zum sozialverträglichen Klimaschutz“, so Wild.
„Wenn Berlin meint, dass könne nur der Bund leisten, dann sollte man das auch so sagen.“
24.02.2021