Pressemitteilung 37/23
„Wir freuen uns, dass der Senat sich an den Koalitionsvertrag hält und nur wenige Monate nach der Wiederholungswahl einen zunächst 5 Milliarden schweren Klimafonds auflegt“, lobt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). „Das Verfehlen der Klimaziele für Verkehr und Gebäude rechtfertigt diese enorme Summe.“ Die bisher angebotene Unterstützung der Klimaschutzstärkung im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrames (BEK) beträgt immerhin gerade mal 19 bis 21 Mio. EUR pro Jahr. Das neue Sondervermögen schafft nun ganz andere Möglichkeiten.
Doch ein derart gigantisches Investitionsprogramm erfordert nach Ansicht des BMV eine breite Einbindung von Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft, was bislang vom Senat nicht geplant ist. „Investitionssummen von 5 Mrd. € in wenigen Jahren sind kein Selbstgänger“, warnt Reiner Wild, der den Mieterverein im Klimaschutzrat des Landes Berlin vertritt. „Da mit dem Sondervermögen ausschließlich Investitionen (teil-) finanziert werden, braucht es eine intelligente Einbettung in die ergänzenden Fördermöglichkeiten des BEK und klare transparente Mittelvergaben. Ein Windhundrennen an den Fördertöpfen darf es nicht geben“, so Wild. Es sei absolut unverständlich, warum die Berliner Landesregierung bei der Erarbeitung des Errichtungsgesetzes und der Vergabekriterien weder den vom Senat selbst einberufenen Klimaschutzrat noch die weitere Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Verbände und Bezirke eingebunden habe. Sebastian Bartels ergänzt: „Wir fordern den Senat auf, für die Erarbeitung der Vergabekriterien dies umgehend nachzuholen und einen dauerhaften Beirat aus Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft einzurichten, der dem geplanten Lenkungsausschuss und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses Empfehlungen gibt.“
Der BMV mahnt auch eine soziale Verantwortung und Gerechtigkeit an. Knapp 6,4 Mio. t CO2 wurden in 2021 allein im Gebäudesektor emittiert. Das Sektorziel für Berlins problematischsten Bereich liegt bei 4,0 Mio. t CO2 in 2030. Das bedeutet eine erforderliche Einsparung von 58%. Diese Anstrengung wird auch zu vielen Investitionen bei der Heizungsumstellung und der Effizienzsteigerung im vermieteten Wohnungsbestand führen müssen. Das Mietrecht schützt Mieter:nnen bislang nur sehr ungenügend. Deshalb sind – ähnlich der Schutzregelung im Energiewendegesetz – Kostenbelastungen für Mieter:innen wegen der ohnehin hohen Wohnkostenbelastung so gering wie möglich zu halten. Dies gilt umso mehr, als Miethaushalte mit schmalem Budget besonders häufig in Häusern der schlechtesten Energieeffizienzklassen leben.
07.11.2023