Pressemitteilung Nr. 43/24
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist rechtmäßig und bleibt weiterhin erforderlich, um Mieter:innen vor finanzieller Ausbeutung zu schützen“, fasst Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse zusammen. „Der BGH spricht sozusagen Klartext. Er sieht kein milderes, wirksames Mittel zur Regulierung der Wiedervermietungsmieten in angespannten Wohnungsmärkten.“
Der BMV bewertet die Entscheidung des BGH vom 18. Dezember 2024 (Az. VIII ZR 16/23) zur Mietpreisbremse als klaren Beleg für die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit des Instruments. Das Urteil unterstreicht die Relevanz der Mietpreisbremse gemäß §§ 556d ff. BGB zur Regulierung des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin und anderen Ballungsräumen.
Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse bestätigt
Die Mietpreisbremse ist in den §§ 556d bis 556g BGB verankert und bietet Mieter:innen Schutz vor unverhältnismäßigen Mietpreissteigerungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum. Das aktuelle Urteil des BGH stärkt die Rechtssicherheit dieses Instruments gegen permanente Angriffe aus der Wohnungswirtschaft.
Bremse bleibt dringend erforderlich – Verstöße weiterhin gravierend
Eine Analyse des Berliner Mietervereins aus dem Jahr 2022 zeigt, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse erschreckend häufig sind. In einer Auswertung von Beratungsanfragen zu mutmaßlich überhöhten Mieten nach Wiedervermietung stellte der BMV fest, dass in über 90 Prozent der untersuchten Fälle die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse missachtet wurden.
Darüber hinaus zeigen aktuelle Zahlen zu Mietwucher, dass rund 20 Prozent der von Rechtssuchenden vorgetragenen Fälle Hinweise auf drastische Mietpreisüberhöhungen enthalten. Dies verdeutlicht, dass das Problem keineswegs behoben ist. Besonders in Berlin, wo der Wohnungsmarkt seit Jahren extrem angespannt ist, bleibt die Mietpreisbremse ein unverzichtbares Instrument zur Dämpfung der Angebotsmieten.
Gesetzgeber ist in der Pflicht
Der Berliner Mieterverein fordert den Bundes- und Landesgesetzgeber auf, das Instrument der Mietpreisbremse nicht nur beizubehalten, sondern auch konsequent weiterzuentwickeln. „Die Verlängerung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen ist angesichts der Marktsituation unverzichtbar. Auch der BGH bestätigt in seinem Urteil, dass es bislang nicht zu Verbesserungen im Hinblick auf die angespannte Lage gekommen ist. Die Entscheidung des BGH verpflichtet den Gesetzgeber, seine Verantwortung wahrzunehmen und das Mietpreisrecht nachhaltig zu stärken“, so Bartels weiter.
Besonders wichtig ist aus Sicht des BMV, dass Mieter:innen umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und Verstöße konsequent sanktioniert werden. Darüber hinaus fordert der Mieterverein die konsequente Ahndung von Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch zuständige Behörden, wobei der Mietwucher-Paragrafen dringend praxistauglicher gemacht werden muss: Der Umstand, dass der Vermieterin nachgewiesen werden muss, dass sie ein geringes Angebot am Wohnungsmarkt ausnutzt“, muss nach Überzeugung des BMV entfallen. Der BMV stützt sich auf ein Gutachten des Deutschen Mieterbundes, wonach dies verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Berlin, den 20.12.2024
20.12.2024