Pressemitteilung Nr. 05/23
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt das Senatsprogramm, mit dem Mieterinnen und Mieter einen Zuschuss für den Kauf eines sogenannten „Balkonkraftwerks“ beantragen können. Allerdings ist der Fördertopf mit 7 Millionen Euro nicht gerade üppig gefüllt. Da die Förderung im Einzelfall maximal 500 Euro beträgt, können bei Ausschöpfung dieser Höchstsumme nur 14.000 Mietende von dem Programm profitieren. „Wir gehen von einem großen Run auf den Zuschuss aus und fordern eine sofortige Anschlussförderung, falls wie erwartet, die Mittel in den nächsten Wochen bereits ausgeschöpft sein sollten“, so Sebastian Bartels, Geschäftsführer des BMV.
Von vornherein chancenlos sind Mieterinnen und Mieter, deren Vermieterin der Installation eines Steckersolargerätes nicht zustimmt. „Leider hat der Senat trotz unserer Einwände nicht davon abgesehen, den Förderantrag an die Zustimmung des Vermieters zu knüpfen“, kritisiert Bartels. Langes Gezerre um die Genehmigung ist vorprogrammiert. Nach Ansicht des BMV unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (Aktenzeichen 37 C 2282/20) haben Mietende einen Anspruch auf Duldung, wenn von der Anlage keine nennenswerten Beeinträchtigungen ausgehen, sie insbesondere leicht zurückzubauen ist und weder optisch stört noch die Verkehrssicherheit gefährdet. „Es hätte genügt, die Förderung von einer entsprechenden Zusicherung der Antragstellerinnen und Antragstellern abhängig zu machen“, kritisiert Bartels.
Der BMV erwartet, dass Vermieterinnen die Solarwende in Berlin nicht durch willkürliche Versagungen blockieren. Dass der Senat sie auf der Webseite solarwende-berlin.de detailliert über Zustimmungskriterien informieren will, ist lobenswert, kann aber leicht in Bürokratie umschlagen. „Wir schlagen einen Schulterschluss von Mietenden und Wohnungsunternehmen vor: Mieterinnen und Mieter müssen bei ihrer Anfrage sicher gehen können, dass einheitliche Kriterien aufgestellt werden. Am besten informieren Wohnungsunternehmen die Mieterschaft ungefragt, wie solche Anlagen aufgestellt oder montiert werden.“ Denn: Berlin wird sicher nur dann zu der vom Senat erklärten „Solarcity“, wenn die Mieterinnen und Mieter, also immerhin rund 83 Prozent der Stadtbevölkerung, auf dem Weg dorthin mitgenommen werden.
10.02.2023