Pressemitteilung Nr. 36/22
Die Einigung der Koalition auf Entlastungen fällt mit Blick auf die Mieter:innen zu dürftig aus. „Das Paket selbst ist zu klein geraten“, so Geschäftsführer Sebastian Bartels. So wichtig auch die geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Privathaushalte sind, wie Strompreisbremse und die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld – im vergangenen Jahr bezogen nicht einmal 25.000 Berliner:innen einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten in Form von Wohngeld. Zwar gäbe es deutlich mehr Anspruchsberechtigte. „Nach Erfahrungen des Berliner Mietervereins aber möchten die meisten Menschen ungern dauerhaft staatliche Subjekthilfen annehmen, sondern ihre Miete aus eigenen Mitteln bezahlen,“ erläutert Geschäftsführerin Ulrike Hamann.
Auch die Höhe der beschlossenen Energiepreispauschalen ist wohl nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. „Für Rentner:innen und Studierende sind 300 € bzw. 200 € zu wenig angesichts der zu erwartenden, enormen Nachzahlungen auf Heiz-, Warmwasser- und Nebenkosten“, kritisiert Bartels.
Für Mieter:innen und Mieter ist es dringend notwendig, zusätzlich zu den Pauschalen mietrechtliche Stellschrauben einzusetzen und mietregulierend zu wirken. So muss die Umlage der Grundsteuer auf die Betriebskosten unbedingt gestrichen werden, da es sich eine reine Eigentumssteuer handelt. Der BMV kritisiert auch, dass die Koalition sich noch nicht – wie in der Corona-Pandemie 2020 – dazu durchgerungen hat, zahlungsbedingte Kündigungen durch den Vermieter für mindestens sechs Monate auszuschließen. Zudem müssten Vermieter:innen in Gebäuden der schlechtesten Energieeffizienzklassen D und E verpflichtet werden, einen Teil der Heiz und Warmwasserkosten selbst zu tragen. Die Mieter:innen sind ohnehin bereits mit den Kaltmieten an ihrer Belastungsgrenze. „Zur Entlastung der Mieter:innen braucht es dringend einen Mieterhöhungsstopp“ so Ulrike Hamann.
Auch hinter weiteren Maßnahmen stehen noch viele Fragezeichen. Noch ist nicht ansatzweise erkennbar, wie die Strompreisbremse für den Basisverbrauch ausgestaltet werden soll. Die Bundesregierung muss dieses wichtige Instrument schnell schärfen, denn ein preisgünstiger Basisverbrauch wäre eine faire Maßnahme gegen die drohende Energiearmut und würde die Versorgung aller Haushalte gewährleisten.
Auch der Blick auf die Finanzierung der Maßnahmen lässt erkennen, dass hier noch mutigere Maßnahmen ergriffen werden könnten. Während andere Länder bereits marktregulierend Preisdämpfungsmodelle beschlossen und eine Übergewinnsteuer beschlossen haben, soll hier erst eine Expert:innenkommission eingesetzt werden. Die Einbeziehung von Sozialverbänden zur Ermittlung eines Grundkontingents wird begrüßt, denn ob der „Basisverbrauch“ auch die unterschiedlichen Grundbedürfnisse von Menschen, die aus beruflichen oder gesundheitsbedingten Gründen sich länger in ihrem Wohnraum aufhalten, ist noch unklar.
17.09.2022