ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 28/20
„Wir sehen uns durch die Sonderauswertung in unserer Kritik am Vermieterverhalten bestätigt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Umgehungsversuche zum Mietendeckel sind nicht hinzunehmen“. Trotz Mietendeckel versuchen sich Vermieter eine Miete für den Fall der Verfassungswidrigkeit oder dem Ende des Deckels versprechen zu lassen, die die mietendeckelkonforme Miete um fast das Doppelte überschreitet. Diese Umgehungsversuche führen zu einer erheblichen Verunsicherung der Mieter und lassen die Fluktuationsquote weiter sinken, zum Nachteil der Wohnungssuchenden.
Die F+B Untersuchung macht auch deutlich, um welche enormen Summen es dabei geht. Durchschnittlich 3,2 Mio. Euro monatlich sparen die Mieter aktuell bei Abschluss von neuen Mietverträgen. Das Problem: Statt der durchschnittlichen Deckelmiete von 7,05 Euro pro Quadratmeter würden sich die Anbieter im Schnitt 13,63 Euro pro Quadratmeter nettokalt versprechen lassen für den Fall der Verfassungswidrigkeit beziehungsweise dem Ende des Deckels.
Der Mieterverein hält die Schattenmieten weder nach dem Mietendeckelgesetz noch nach AGB-Recht (§ 305 c AGB, § 307 AGB) für zulässig. In einer Entscheidung zu Eilanträgen von Vermietern gegen den Deckel hatte das Bundesverfassungsgericht zwar angedeutet, dass sich Anbieter andere Mieten als die Deckelmiete versprechen lassen könnten, eine dezidierte Behandlung dieser Problematik liegt aber in dieser Entscheidung (1BvQ 15/20) nicht vor. Bis hier Rechtsklarheit herrscht, könnte es Jahre dauern. In solchen Fällen ist eine gesetzliche Darstellung angebracht.
Anders als in der F+B-Studie erklärt, ist keinesfalls sicher, dass die Mieter bei eventuell festgestellter Verfassungswidrigkeit auch die genannten Beträge zurückzahlen müssen. Dies hängt ganz von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab und ist im konkreten Fall eher nicht zu erwarten.
29.10.2023