Pressemitteilung Nr. 42/24
„Es wäre ein fatales Signal an die Mieterinnen und Mieter, wenn Senator Gaebler jetzt untätig bliebe“, warnt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Wir fordern Stadtentwicklungssenator Gaebler und auch Finanzsenator Evers auf, die finanziellen Mittel für den Vorkauf jetzt zuzusagen. Es liegt auf der Hand, was den Mietenden in der Schönleinstraße 19 droht, wenn das Wohnhaus in gewinnorientierte Hände fällt.“
Hintergrund ist der geplante Verkauf des Wohnhauses in der Schönleinstraße 19 an einen österreichischen Investor, der bekannt ist für Luxusobjekte in Top-Lagen. Die Mieten in dem Gebäude sind derzeit noch bezahlbar, der Zustand des Hauses weist jedoch einen gravierenden Sanierungsstau auf. Daher würde das bezirkliche Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch in Anwendung kommen können.
Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass die Ankauffinanzierung durch Landesmittel sowie ein Vorentscheid aus den Fördermitteln der sozialen Wohnraummodernisierung 2023 (SWM 2023) eine Lösung für die Finanzierung sein könnten. Der Senat hatte zuletzt selbst festgestellt, dass der Fördertopf der SWM 2023 bislang nur geringfügig beansprucht wurde.
Die Verwendung der Mittel aus dem SWM 2023 wäre insbesondere deshalb geeignet, weil sie eine Sozialbindung auf alle Wohnungen sicherstellen würde. Damit würden die Mieten bei zunächst 6 Euro pro Quadratmeter für mindestens 15 Jahre gesichert.
Gestreckter Vorkauf als Lösung
Ohne Fördermittel dürfte der Ankauf durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wegen der hohen Sanierungskosten wohl scheitern. Auch Genossenschaften können den Vorkauf nicht aus eigener Kraft stemmen. Daher begrüßt der BMV den Vorschlag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, das Vorkaufsrecht durch einen „gestreckten“ Vorkauf auszuüben: Das Haus soll aus Landesmitteln erworben und saniert und anschließend per Erbbaurecht an einen gemeinwohlorientierten Träger weiterveräußert werden. Dafür wird schon jetzt die Zusage eines Ankaufsdarlehens inklusive Landeszuschuss für die Weiterveräußerung benötigt. Der Vorschlag aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, das Wohnhaus aus Landesmitteln zu erwerben und zu sanieren und dann per Erbbaurecht an eine Genossenschaft weiterzugeben, ist nach Ansicht des BMV rechtlich möglich. „In der Wohnungskrise müssen wir alles daransetzen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten“, kommentiert Bartels den Vorschlag, „die gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung sind ohnehin gering, daher erwarten wir mehr politischen Willen aus dem Senat.“
Der Berliner Senat hätte hier die Chance, sich für den Erhalt günstigen Wohnraums einzusetzen und zu verhindern, dass ein weiteres Haus dem renditeorientierten Markt überlassen wird.
„Bezirke, die sich derart stark machen für den Schutz von Mieterinnen und Mietern und für den Erhalt günstigen Wohnraums in der Innenstadt sollten eine 100-prozentige Rückendeckung aus dem Senat erhalten,“ so Bartels.
Berlin, den 17.12.2024
17.12.2024