Pressemitteilung Nr. 19/24
„Wir warnen vor einem gesetzlichen Schnellschuss ins Leere!“ kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), den heutigen Kabinettsbeschluss zur Neuen Wohngemeinnützigkeit. „Die Koalition musste hier förmlich zum Jagen getragen werden musste; doch man will die Thematik offenbar schnell abräumen“, befürchtet Bartels. Nach Ansicht des BMV genügt es bei weitem nicht, allein Steuererleichterungen zu beschließen, sofern die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegt.
Da die meisten privaten Wohnungsunternehmen das Modell der Wohngemeinnützigkeit wegen der geringen Renditeaussicht ablehnen und kommunale bzw. landeseigene Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften eine Konkurrenz zu ihren eigenen Wohnungsangeboten sehen, muss der Staat weitere Anreize schaffen, um das 1990 abgeschaffte Instrument wiederzubeleben. Der BMV fordert in erster Linie, dass die Förderung sich an den bewährten Strukturen der Wohnungsbauförderung orientiert: Abhängig von der Zielgruppe, für die Wohnungen gebaut oder vermietet werden, sind möglichst drei Förderstufen mit einmaligen, gestuften Zuschüssen einzuführen, die sich an den Einkommen der Haushalte orientieren. Wer den finanziell Schwächsten nicht nur (wie bisher üblich) für maximal für 20 bis 30 Jahre, sondern dauerhaft leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellt, sollte steuerbefreit werden und den höchsten Zuschuss erhalten. Diese Zuschussgelder kann das Wohnungsunternehmen für Investitionen in den Bestand oder für Neubau bzw. den Ankauf einsetzen. Der BMV sieht in dem 2022 vorgelegten Modell des Deutschen Mieterbundes, der dies vorsieht, einen diskussionswürdigen Ansatz. „Wir erwarten, dass der Bundestag das Schmalspur-Projekt der Ampel nun richtig aufgleist und hierdurch eine bundesweite Debatte über die Chancen einer umfassenden gesetzlichen Regelung zur Neuen Gemeinnützigkeit angestoßen wird.“
Der BMV sieht insbesondere in Berlin ein großes Potenzial für eine breit angelegte Neue Wohngemeinnützigkeit. Angesichts des rasant schmelzenden Bestandes an Sozialwohnungen ist es hier wichtig, den zahlreichen, im sozialen und karitativen Bereich tätigen Akteuren ausreichende Anreize zu geben, Wohnungen umzuwidmen oder neu zu bauen. BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels: „Die Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit vor 34 Jahren war ein Sündenfall der deutschen Wohnungspolitik, denn sie besiegelte die Abkehr der Wohnungspolitik vom Gemeinwohl. Mittlerweile zahlt der Staat jährlich rund 20 Milliarden Euro für Wohngeld und Wohnkosten, ohne dass damit soziale Verpflichtungen für Vermieter einhergehen. Der neue gesetzliche Schuss muss daher sitzen.“
05.06.2024
17.10.2024