Pressemitteilung Nr. 22/20
„Die Bundesregierung nimmt Mietern und Mieterinnen trotz erwarteter Rezession und Einkommenseinbußen für Millionen Haushalte die Sicherheit, wegen Corona bedingter Mietzahlungsschwierigkeiten nicht gekündigt werden zu können“, kritisierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist zutiefst unsozial und unsolidarisch.“
Nach der jetzigen Rechtslage, die Corona bedingt rasch erzielt worden war, dürfen Vermieter für Corona bedingte Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 bis zum 30.6.22 keine Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen. Durch eine Rechtsverordnung hätte die Bundesregierung diese 3-Monatsregelung verlängern können. Die Ermächtigung dazu liegt vor, soll aber vor allem auf Betreiben der CDU nicht genutzt werden.
„Statt sozial verantwortlicher Vorausschau übt sich die Regierung schon wieder in der Bedienung der Hauseigentümerklientel“, so Wild. „Dass Mietschulden wegen Corona bislang noch kein Massenproblem geworden sind, verwundert nicht. Schließlich sparen die betroffenen Haushalte zunächst an allen anderen Ausgabepositionen, weil ja auch die jetzige Regelung kein Schuldenerlass ist, sondern nur ein – wegen der Verzugszinsen – teurer Aufschub der Zahlungspflicht. Die Verlängerung der 3-Monatsfrist ist gleichwohl als Sicherheit dringend geboten, denn nach der Umfrage eines Kreditportals steckte jeder vierte Befragte im “Lockdown“ in finanziellen Engpässen, nach der Rücknahme von zahlreichen Beschränkungen immerhin noch rund 14 Mio. Menschen. „Die Verlängerung der 3-Monatsfrist kostet nichts“, so Wild. „Vermieter sind wirtschaftlich nicht wirklich belastet und wenn die Verlängerung am Ende kaum genutzt werden muss, schadet es niemandem.“
01.07.2020