Pressemitteilung Nr. 30/2019
„So erfreulich ist, dass die Bundesregierung sich gleich nach der Sommerpause mit den massiven Problemen auf den Wohnungsmärkten beschäftigte, so beklagenswert ist jedoch, dass diese seit dem Wohngipfel im September 2018 bis auf eine kleine Nachsteuerung bei der Mietpreisbremse nichts für die Reduzierung der Wohnkosten und die Ausweitung des Neubaus von preisgünstigen Wohnungen auf die Beine gestellt hat“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Auch die am Wochenende erzielte Vereinbarung zwischen Justizministerin Lamprecht und Innenminister Seehofer ist nur halbherzig und schwammig. Beide Vorschläge zur Mietpreisbremse – Verlängerung um 5 Jahre, Rückforderungsansprüche auf den Beginn des Mietverhältnisses – gehen in die richtige Richtung. Aber sie lösen nicht die Kernprobleme der Bremse und werden keinen spürbaren Effekt auf die Miethöhen bei Wiedervermietung haben. Auch wenn jetzt Rückforderungsansprüche für zu viel gezahlte Mieten bis zum Beginn des Mietverhältnisses möglich werden sollen, so bleibt die Pflicht zur Rüge doch bestehen. Zudem erschließt sich nicht, warum man die Bremse nicht unbefristet gelten lassen will. Von zentraler Bedeutung aber ist, dass die Ausnahmen von der Mietpreisbremse nicht zurückgeschraubt werden. Verstärkt umgehen Vermieter die Bremse mit dem Hinweis auf Investitionen. Bei einem Drittel vergleichbarer Neubaukosten kommt die Bremse nicht zum Tragen. Hier wird systematisch unterlassene Instandhaltung belohnt. „Das ist wohnungspolitisch abwegig“ so Wild, „weil es den ordnungsgemäß wirtschaftenden Vermieter bestraft.“
Mietpreisdämpfungen im Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes von vier auf sechs Jahre zustande kommen. Doch die Auswirkung wird marginal sein. Eine Stuttgarter Studie legt nahe: Bei einem Betrachtungszeitraum von 8 Jahren würden die Mietwerte im Mietspiegel um 1,6 % geringer ausfallen, bei 10 Jahren um 1,9 %. Eine spürbare Entlastung gäbe es erst, wenn alle Mieten einbezogen würden. Dann könnte man mit 3,9 % niedrigeren Mieten rechnen. Mit 6 Jahren wird also fast gar nichts erzielt. Die jetzt erzielte Einigung von SPD, CDU und CSU fällt im Mietrecht meilenweit hinter den letzten Referentenentwurf der ehemaligen Justizministerin Barley zurück. „Die aktuellen Beschlüsse zeigen: ein Landesmietendeckel ist weiterhin erforderlich“, erklärte Wild.
Im Bau- und Städtebaurecht finden sich nur schwammige Ziele. Ob hier bessere Rahmenbedingungen für preisgünstigen Neubau entstehen, ist höchst fraglich. Denn am zentralen Hindernis, dem Mangel an preiswerten Baugrundstücken, wird nicht mit Maßnahmen zur der notwendigen Senkung der Bodenpreise Rechnung getragen.
19.08.2019