ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 1/20
„Der heute im Abgeordnetenhaus-Ausschuss für Stadtentwicklung & Wohnen beschlossene Antrag zum Mietendeckelgesetz verändert den durch Berlin beabsichtigten zusätzlichen Mieterschutz kaum“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Kernelemente Mietenstopp, Begrenzung bei Wiedervermietung und Modernisierung werden zukünftig Mieterinnen und Mieter entlasten. Mit den Änderungen bei der Umsetzung des Gesetzes zeigte sich der Mieterverein jedoch nicht zufrieden. Die öffentlich-rechtlichen Eingriffe werden reduziert, insbesondere bei der Absenkung von Mieten: „Das halten wir im Hinblick auf die Unterstützung der Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Rechtsicherheit für falsch.“
Die Änderungen zum ursprünglichen Entwurf im Einzelnen:
- Mieterhöhungen wegen Modernisierung werden auf 1,- Euro pro Quadratmeter im Monat gekappt. Allerdings entfällt die ergänzende Kappung, wenn die Stichtagsmiete mit dem Zuschlag über den Mietobergrenzen liegt.
- Im Hinblick auf die Rechtssicherheit wurde klargestellt, dass bei Wiedervermietung zwischen dem Stichtag 18.6.2019 und dem Inkrafttreten des Gesetzes die Mietpreisbremse gilt und nicht der Mietendeckel. Der Senkungsanspruch überhöhter Mieten bleibt davon aber unberührt.
- Das Land Berlin muss Mieterhöhungen ab 1.1.2022 bis zu 1,3 Prozent ermöglichen und muss die Mietobergrenzen alle zwei Jahre anpassen.
Weitere Informationen zum Berliner Mietendeckel:
Was Mieter über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollten
17.04.2021