Pressemitteilung Nr. 21/21
„Wir bedauern ausdrücklich, dass durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels Mieterinnen und Mieter zu Nachzahlungen verpflichtet sein können, die gerade in Folge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie außerordentlich problematisch sind“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Von einer Niederlage mit Ansage kann jedoch keine Rede sein. „Trotz des Beschlusses war es richtig, notwendig und angemessen, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat, denn alle anderen Regelungen, Wohnraum in Berlin für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zugänglich zu machen bzw. zugänglich zu halten, haben sich zuvor als wirkungslos erwiesen.
„Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zu einem Eilantrag G (1 BvQ 15/20 vom 10.3.2020) noch ausdrücklich erklärt, dass die Kompetenzfrage offen sei“, so Wild. Zudem haben zahlreiche Verfassungsrechtler, zuletzt heute der ehemalige Professor der FU Berlin, Christian Pestalozza gegenüber dem RBB, die Möglichkeit einer landesgesetzlichen Regelung gesehen. Auch die Berliner Landgerichtskammern 65 und 66 haben den Mietendeckel als verfassungsgemäß bewertet. Lediglich die 67. Kammer des LG Berlin, die schon die Mietpreisbremse erfolglos für verfassungswidrig erklärte, legte dem BVerfG eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit vor. Auch die meisten Amtsrichter trugen den Mietendeckel mit. „Selbstverständlich bestand ein rechtliches Risiko. Der Deckel war und ist gleichwohl notwendig, wenn nicht als Landesgesetz dann durch den Bund.“
Der Berliner Mieterverein begrüßt die heute beschlossenen finanziellen Hilfen des Senats für Rückzahlungen, weil damit gegebenenfalls Kündigungen vermieden werden können.
Unklar bleibe jedoch, in welchen Fällen das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden kann. „Wir erwarten, dass hier unbürokratisch auch bei aktuellen Einkommensrückgängen infolge Corona, die Hilfe als Zuschuss gewährt wird.“
29.10.2023