Pressemitteilung Nr. 24/24
„Einmal mehr zeigt sich, wie wenig sich die Teilnehmenden des Berliner Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen an die Vereinbarungen gebunden fühlen, wenn es darum geht, Einschränkungen hinzunehmen“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heute bekannt gewordenen 20.000 Mieterhöhungen der Vonovia. Wie die BZ berichtet, hat Vonovia 20.000 Mieterhöhungen versendet und darin die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren zugrunde gelegt. Die Bündnisteilnehmer hatten sich ursprünglich auf die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 11 % in drei Jahren verständigt. Diese Aktion der Vonovia zeigt, weshalb sich die Akteure in dem Bündnis zusammengefunden haben: man erhofft sich offensichtlich Erleichterungen beim Thema Neubau, fühlt sich aber in keiner Weise an den ebenso im Titel des Bündnisses verankerten Zweck des „bezahlbaren Wohnens“ gebunden.
Damit bestätigt sich auch die Skepsis des Berliner Mietervereins gegenüber der Durchsetzungskraft und der Verbindlichkeit des Bündnisses, die ursächlich dafür war, dem Bündnis nicht beizutreten.
Nachdem Vonovia gerade erst durch hohe Heizkostennachforderungen die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, folgt nun das Ausschöpfen maximaler Mieterhöhungspotenziale. „Vonovia muss sich endlich ihrer Verantwortung als größter Vermieterin Berlins für eine gemäßigte und sozial ausgerichteten Wohnraumversorgung bewusst werden“ bemerkt Wibke Werner. Die heute bekannt gewordenen Mieterhöhungen lassen auf das Gegenteil schließen.
Den betroffenen Mieterinnen und Mietern rät der Berliner Mieterverein, die Mieterhöhungen gründlich zu prüfen. Die Kappungsgrenze ist nur dann die maßgebliche Begrenzung der Mieterhöhung, wenn die derzeit gezahlte Miete noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Andernfalls kommt es maßgeblich auf die ortsübliche Vergleichsmiete an, d.h. Vermieter können nicht einfach alle drei Jahre die Miete um 15 % erhöhen.
Der Berliner Mieterverein bietet mit seiner „Aktion Mietpreisüberprüfung“ Unterstützung an.
17.07.2024
17.10.2024