Pressemitteilung Nr. 28/21
„Die heute in der B.Z. bekannt gewordene Einigung um den Streit über die Miethöhen bei den städtischen Wohnungsunternehmen ist enttäuschend und lässt an der Glaubwürdigkeit, mit der der Senat den Mietendeckel verteidigte, zweifeln“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Auch in Hinblick auf die Äußerungen der SPD-Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahlen drängt sich der Verdacht auf, dass sich die SPD gar nicht schnell genug vom Mietendeckel verabschieden kann.“
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nur wegen der aus Sicht der Verfassungsrichter fehlenden Gesetzgebungskompetenz für nichtig erklärt. „Aus Sicht des Mietervereins wäre es daher nur folgerichtig, wenn das Land Berlin bei seinen eigenen Wohnungsunternehmen zum Mietendeckel stehen würde“, so Wild.
Die Einigung zwischen den Senatoren Kollatz und Scheel geht im Kern nicht über die geltende Kooperationsvereinbarung hinaus. Allerdings soll bei Wiedervermietung zukünftig generell die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden. Dies gilt bislang nur für 60 % der Wiedervermietungen. Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um bis zu 10 % soll jedoch in Ausnahmefällen möglich sein.
Das Land Berlin hat in den letzten Jahren deutlich weniger Subjekthilfen an Mieterinnen und Mieter ausgezahlt, als im Haushalt dafür vorgesehen war. Sollte es infolge einer Mietendeckelumsetzung bei den kommunalen Wohnungsunternehmen im Einzelfall zu Schwierigkeiten kommen, könnte das Land Berlin gegebenenfalls mit Kapitalaufstockungen aus den eingesparten Mitteln zur Seite stehen. Der Mieterverein appelliert daher an den Senat, die Einigung der Senatoren Kollatz und Scheel so nicht anzunehmen.
17.05.2021