ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung 09/2021
„Wir bedauern, dass sich auch das DIW erneut in den Chor der Mietendeckelkritiker einreiht, ohne substantielle Erkenntnisse beitragen zu können“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir halten das eines namhaften Forschungsinstituts nicht für würdig.“
Im Wochenbericht 8-2021 kommen die Autoren zu dem Fazit, lieber mehr Wohnungsneubau als Mietregulierung. Diese Aussage verwundert, hatte doch das DIW vor nicht allzu langer Zeit für die Bundesregierung noch die Wirksamkeit der Mietpreisbremse begründet. Ganz abgesehen davon zeugt das hier benannte Fazit von einer höchst oberflächlichen Betrachtung der tatsächlichen Probleme der Absicherung sozialverträglicher Mieten wie auch bei der Schaffung von neuem – von breiten Schichten der Bevölkerung anmietbaren – Wohnraums.
Konkret wird im Wochenbericht behauptet, dass sich die Angebote von Mietwohnungen wegen des Mietendeckels um 50 % halbiert haben. Tatsächlich wurden aber nur 4 Wochen unmittelbar nach Inkrafttreten des Mietendeckels im Februar 2020 betrachtet, wovon eine Woche schon in den Ausbruch der Corona-Pandemie fiel. So heißt es dann in der Studie auch konsequent, dass nicht klar sei, „ob es kurzfristig oder dauerhaft weniger Mietobjekte am Markt geben wird“. Wie aber man dann zu dem Fazit kommen kann, bleibt ein Rätsel. Das DIW findet es dabei offenbar vollkommen normal, dass Vermieter in Anbetracht des Deckels nicht vermieten, sondern freien Wohnraum zurückhalten. Entgegen der dortigen Darstellung sind Vermieter aufgrund des Zweckentfremdungsrechts aber zur Vermietung verpflichtet und auch Bußgelder können bei Verstoß verhängt werden.
Ferner wird behauptet, dass der Mietendeckel langfristig teurere Wohnungen produziere, weil Vermieter auf umfassende Modernisierung setzten, die nicht dem Mietendeckel unterliege. Hier aber verwechseln die Autoren wohl Mietendeckel und Mietpreisbremse. Denn auch umfassende Modernisierungen unterliegen dem Deckel. Genauso falsch ist die Aussage, es gäbe faktisch einen Mietenstopp bis 2025, obwohl ab 2022 Mietsteigerungen von 1,3 % zumindest bis zur Obergrenze des Absenkungsanspruchs zulässig sind. Der Anteil der Wohnungen ohne jegliches Erhöhungspotenzial – ganz abgesehen von modernisierungsbedingen Mietsteigerung – ist daher eher gering.
Wenig sachgerecht ist auch, dass die angenommene Verringerung des Angebots nicht ins Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung gesetzt wird. Sicher ist der Wohnungsmarkt weiter angespannt. Doch hat sich aufgrund der massiv gesunkenen Zuwanderung in 2020 die Nachfrage von außen nicht weiter erhöht.
Auch für die Vermutung, der Potsdamer Preisanstieg sei auf den Berliner Mietendeckel zurückzuführen, gibt es nicht wirklich Anhaltspunkte. Die Bevölkerung Potsdams stieg im 2. Quartal 2020 um „sage und schreibe“ 315 Personen, wobei nicht mal klar ist, wie viele davon eine eigene Wohnung nachgefragt haben. Zweifelsohne gibt es eine abwartende Haltung bei Vermietern und Mietern im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Sollte der Mietendeckel verfassungsgemäß sein, wird es auch wieder mehr Bewegung geben“, so Wild.
17.04.2021