Pressemitteilung Nr. 58/21
„Am kommenden Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich eine Novelle der Heizkostenverordnung beschließen. Trotz deutlich formulierter Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den gesetzgeberischen Vorgaben der Bundesregierung wird hier erneut die Chance vertan, das Bestmögliche für den Klimaschutz zu tun“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir appellieren daher an den Berliner Senat, im Bundesrat eine Nachbesserung vorzuschlagen. Der jetzt schon vorhandene Zeitverzug zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom Dezember 2018 darf kein Argument gegen inhaltliche Nachbesserungen sein.“
Mit der neuen Heizkostenverordnung soll die Umsetzung der Energieeffizenzrichtlinie EED der EU Rechnung getragen werden. So wird das Ablesen der Zähler beziehungweise Messgeräte aus der Ferne bis Ende 2026 Pflicht, die Datensicherheit der Smartmeter wird geregelt und der Gebäudeeigentümer muss zukünftig – wenn fernabgelesen wird – den Mieterinnen und Mietern regelmäßig Verbrauchsinformationen zur ihrem persönlichen Energieverbrauch zukommen lassen.
„Die angestrebten Neuerungen reichen aber bei Weitem nicht aus. Von größerer Bedeutung zur Verringerung des Energieverbrauchs und damit auch des CO2-Ausstoßes wäre, in der Heizkostenabrechnung nur noch ein Verhältnis von 70 % nach Verbrauch und 30 % nach Fläche zuzulassen. Der Verteilungsmaßstab darf bislang innerhalb einer Spanne vom Vermieter gewählt werden. De facto wird vielfach noch 50:50 abgerechnet. Das bedeutet, dass von der durch das Nutzerverhalten eingesparten Energie nur die Hälfte auch zur direkten Kosteneinsparung beiträgt“, so Wild. Mit anderen Worten: Sparsames Heizen lohnt sich nicht richtig. Darüber hinaus schlägt der Mieterverein vor, das Kürzungsrecht für Mieterinnen und Mieter deutlich zu erhöhen, wenn der Vermieter nicht verbrauchabhängig abrechnet. „Das heutige Kürzungsrecht von 15 % ist offenkundig kein hinreichender Anreiz, die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abzurechnen.“ Leider greifen auch die geplanten Neuregelungen zur Verbraucherinformation zu kurz. So fehlt in der geplanten Verbraucherinformation auch zukünftig der Verbrauchswärmeanteil, mit dem die energetische Qualität des Gebäudes eingeschätzt werden kann. Die Abrechnungsunternehmen ermitteln ihn regelmäßig, warum er nicht an die Nutzer weitergegeben werden soll, erschließt sich nicht. Auch die Angabe des Endenergieverbrauchs des gesamten Gebäudes sollte verpflichtend sein.
03.11.2021