ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 16/20
„Der Mietendeckel ist gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie in Berlin von besonderer sozialpolitischer Bedeutung. Ihn jetzt mittels einer Normenkontrollklage zu beseitigen, wie es Abgeordnete der CDU/CSU und FDP aber auch der AFD vorhaben, ist zynisch und das vollkommen falsche Signal“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Worum es den Abgeordneten von CDU/CSU und FDP eigentlich geht, zeigt die Begründung zur Normenkontrollklage: Der Berliner Mietendeckel würde wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich ziehen. Dabei haben diese Abgeordneten einmal mehr nur die Vermieter beziehungsweise Immobilienwirtschaft im Blick, obwohl die Immobilienvermögen in den letzten Jahren rasant angestiegen sind, bei gleichzeitig erheblich erhöhter Wohnkostenbelastung für Mieter und Mieterinnen. „Der Vorwurf der rechtswidrigen Zumutung des Mietendeckels vor allem für vermietende Privatpersonen lenkt von den Fehlern der Bundesregierung in der Vergangenheit ab“, so Wild. Das gesetzlich festgelegte Rentenniveau sei europaweit ein Tiefstwert. Die Vermietung von Wohnraum als Ausweg für die private Altersvorsorge vorzusehen, ist ein Irrweg, der massive soziale Spannungen zur Folge hat.
Hinzu kommt, dass bisher Bundesregierung und Bundestag beim Mieterschutz wie auch bei den Rahmenbedingungen für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen versagt haben. Mit dem Mietendeckel ist – zumindest was den Mieterschutz betrifft – nun erstmals seit vielen Jahren wieder eine Neuregelung geschaffen worden, die vermutlich wirken wird und zur Wohnkostenentlastung beitragen kann. Diese Regelung zu beseitigen, wäre ein Schlag ins Gesicht für die 1,5 Millionen Mieterhaushalte in Berlin.
17.04.2021