Pressemitteilung Nr. 19/04
Als Sargnagel für das Quartier Rollbergsiedlung bezeichneten die Mieterbeiräte und der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V., Hartmann Vetter, die vorgesehenen Mieterhöhungen von 1 Euro/qm/Monat. Damit würden viele Mieter mit den verheerenden Konsequenzen für das Gebiet und seine Umgebung vertrieben. Für Empfänger von ALG II (Hartz IV) stellen diese Wohnungen vielfach keine „angemessene Unterkunft“ dar und müssen daher gekündigt werden.
Der Berliner Mieterverein e.V. und der Mieterbeirat Rollbergsiedlung forderten das Wohnungsunternehmen Stadt und Land angesichts der sozialen Probleme und bereits heute überteuerten Mieten auf, auf die Erhöhung völlig zu verzichten.
Eine vom Mieterbeirat vorgelegte Umfrage ergab, dass mehr als zwei Drittel der Mieter bei einer Mieterhöhung wegziehen werden. Die Erhöhung verkenne völlig die Marktlage und konterkariere alle Bemühungen zur Stabilisierung des Gebiets via Quartiersmanagement.
In der Neuköllner Rollbergsiedlung sind zum 1. August 2004 und 1. Januar 2005 Mieterhöhungen von insgesamt 1,00 Euro/qm/Monat vorgesehen. Hinzu kommt zum 1. April 2005 noch eine Erhöhung von 0,1265 Euro/qm/Monat.
BMV-Geschäftsführer Hartmann Vetter: „Wenn die Sozialmieten eines Gebiets auch ohne Fehlbelegungsabgabe teurer sind als die Vergleichsmieten freifinanzierter, teilweise besserer Wohnungen, dann gibt es für Mieter bis auf die vorhandenen nachbarschaftlichen Bindungen keinen Grund mehr zu bleiben. Die Mietensituation war bereits 2003 widersinnig angesichts einer Marktlage, die den besserverdienenden Mieter jederzeit die Alternative eines Umzugs eröffnet.“
Ein Gutachten des Institut Für Soziale Stadtentwicklung e.V. kam bereits 2003 zum Ergebnis, dass in 13 Wirtschaftseinheiten der Rollberg-Siedlung die Nettomieten zum Teil deutlich über den Werten des damaligen Mietspiegels lagen.
Weitere Informationen:
Umfrageergebnisse des Mieterbeirats Rollbergsiedlung [PDF]
Was ist „angemessene Unterkunft“ nach ALG II? [PDF].
09.07.2014