Pressemitteilung Nr. 18/10
Nach der gestrigen Niederlage vor dem Kammergericht fordert der Berliner Mieterverein (BMV) den Senat auf, endlich einen Schlussstrich unter die rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Bund zu ziehen. Damit wäre der Weg auch frei für wirksame Hilfen der 28.000 Mieterhaushalte in den Sozialwohnungen, in denen die Anschlussförderung nicht mehr gewährt wird. Viele dieser Haushalte sind derzeit mit erheblichen Mietsteigerungen konfrontiert, die sie zum Auszug zwingen. „Mit Mieterhöhungsmöglichkeiten von 100 Prozent und mehr auf 13 bis 17 Euro pro Quadratmeter im Monat muss es jetzt ein Ende haben“, verlangte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Die Kostenmiete muss rasch für alle Sozialwohnungen mit Hilfe des geplanten Wohnraumgesetzes zugunsten einer sozialen Richtsatzmiete abgeschafft werden“.
Nachdem das Berliner Landgericht (Az. 2 O 217/08 vom 13.10.2009) dem Berliner Senat einen Anspruch auf eine 50%ige Beteiligung des Bundes für den Fall der Inanspruchnahme von Bürgschaften bei Eigentümerinsolvenzen in den Sozialbauten ohne Anschlussförderung versagt hatte, wies nun das Kammergericht die Berufung des Berliner Senats zurück. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Land muss daher nach der Aufgabe der Anschlussförderung für Bürgschaften aus diesem Sozialen Wohnungsbau in Höhe von fast 1 Milliarde Euro allein aufkommen.
Mit Hinweis auf die gerichtlichen Auseinandersetzungen wollte der Berliner Senat in den vergangenen Monaten keinerlei Hilfsmaßnahmen für Mieter in die Wege leiten, die zu einer weiteren Insolvenz von Eigentümern im Sozialen Wohnungsbau und damit der Fälligkeit von Bürgschaften hätten beitragen können.
Mit dem Entwurf für ein Wohnraumgesetz wollte der Senat zwar die Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau abschaffen, aber gerade die 28.000 Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung ausnehmen. Damit würden diese Mieter im Sozialen Wohnungsbau weiterhin Mieterhöhungen ausgesetzt, die nicht einmal im freifinanzierten Wohnungsbau realisierbar wären.
01.01.2014