Pressemitteilung Nr. 19/10
Berlin – „Der jetzige Entwurf zur Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes sollte auf Eis gelegt werden. Er ist ein undurchdachter Schnellschuss, der mehr Schaden als Nutzen stiften würde.“ Mit diesen Worten warben Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., und Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, bei Senat und Abgeordneten für ein Überdenken der geplanten neuen Winterdienstregelungen.
An diesem Montag befasst sich der Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Berliner Abgeordnetenhauses mit dem Entwurf.
„Wir bedauern sehr, dass die Senatsumweltverwaltung die Mieterseite bislang nicht am Novellierungsprozess beteiligt hat“, kritisierte Wild. Dabei seien die Auswirkungen mit erwarteten Mehrkosten in Millionenhöhe erheblich. „Einen Großteil davon müssen die Mieterinnen und Mieter tragen“, so Wild.
Neuregelung frühestens für 2011
Neben der mangelhaften Einbeziehung von Experten und der hohen Kosten stehen vor allem die gravierenden organisatorischen Mängel der Novelle in der Kritik. Aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens und zahlreicher unklarer Formulierungen im Entwurf sähen sich Winterdienstfirmen vielfach außerstande, in Vertragsverhandlungen mit den Gebäudeeigentümern einzusteigen. Kern: „Niemand weiß, welche Anforderungen letztendlich erfüllt werden müssen. Auf der Basis können keine Verträge geschlossen werden. Für den Winter 2010 droht deshalb ein Organisationschaos.“ BBU und Mieterverein empfehlen deshalb dringend, Neuregelungen frühestens für den Winter 2011 / 2012 in Kraft treten zu lassen.
Besondere Ereignisse, besondere Lösungen
Kern und Wild betonten, dass sich die bisherigen Winterdienstregelungen in normalen Wintern bewährt und zu einer Dämpfung der Betriebskosten beigetragen hätten. Deshalb sollten sie im Wesentlichen beibehalten werden. Mit einer wichtigen Ausnahme: „Bei extremen Wetterereignissen wie im letzten Winter sehen wir Land und BSR in der Pflicht. Das wäre eine gerechte, sozial ausgewogene und effiziente Lösung.“
Auf diese Weise könnte vor allem die Anschaffung teurer neuer Räummaschinen, wie sie durch die geplante Novellierung notwendig würde, auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Außerdem würde in Form der BSR eine zentrale Stelle geschaffen, die schnell, pragmatisch und ohne Kompetenzverwirrung auf Ausnahmesituationen reagieren könnte. Im Gegensatz dazu seien die im derzeitigen Entwurf vorgesehenen Regelungen schwerfällig, bürokratisch und kaum praktikabel.
Unter dem Dach des BBU sind 362 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Der Berliner Mieterverein steht für rund 120.000 Mieterhaushalte.
29.04.2021