Pressemitteilung Nr. 9/11
Der heute vom Berliner Senat beschlossene Gesetzentwurf über ein Wohnraumgesetz soll den Einstieg in einen raschen Ausstieg aus dem Sozialen Wohnungsbau einleiten. „Dieser Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die schon geleistete milliardenschwere Förderung“, kritisierte Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild. „Dem Entwurf fehlt das längst erforderliche Mietenkonzept. Zudem wird der weitere Verlust von Belegungsbindungen, die in der jetzigen Wohnungsmarktsituation so dringend benötigt werden, zugunsten der Vermieter ermöglicht“.
Für die 28.000 Wohnungen ohne Anschlussförderung, in denen die Miete nach Ende der 15-jährigen Grundförderung binnen 14 Tagen bis zur Kostenmiete von 13 bis 19 Euro pro Quadratmeter monatlich angehoben werden kann, hat der Senat keine zukunftweisende Lösung. Die gröbsten Mietsteigerungen bis zur Kostenmiete sollen bei Insolvenz, Zwangsversteigerung und Eigentumsübertragung unmöglich gemacht werden. Wegen der in dieser Baualtersklasse hohen Mietspiegelwerte bleiben aber nach Schätzungen des Mietervereins für mindestens zwei Drittel dieser Sozialwohnungen (ca. 20.000 Wohnungen) erhebliche Mietsteigerungspotenziale von bis zu 20 Prozent in drei Jahren. Die Mittelwerte des Berliner Mietspiegels liegen bei bis zu 7,46 Euro pro Quadratmeter, die Oberwerte bis zu 9,05 Euro pro Quadratmeter im Monat. Für diese „Wohltat“ sind jedoch die Belegungsrechte des Landes Berlin auf Dauer verloren. Für die Fälle ohne Eigentumsübertragung hält der Senat den Mietern der 28.000 Wohnungen ohne Anschlussförderung nur ein Trostpflaster bereit. Bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes sollen die Mieter zukünftig statt in drei Monaten erst in sechs Monaten nach der Ankündigung einer nicht tragbaren Mieterhöhung ihre Wohnung verlassen müssen.
Im Kern des Gesetzentwurfes steht die vom Senat aus Haushaltsgründen gewünschte vorzeitige Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen der Sozialwohnungen mit Anschlussförderung. Dabei soll auch eine Mietenbindung erfolgen, zu der es aber keine qualitativen Aussagen gibt. Die zu erwartende Miethöhe in den Fällen der vorzeitigen Darlehensrückzahlung bleibt vollkommen intransparent, bemängelt Wild. Die Festlegungen dazu sollen zwischen dem Land Berlin und dem Gebäudeeigentümer in einer Kooperationsvereinbarung getroffen werden. Unklar ist, welche Regelungen bei Neuvermietungen bestehen sollen. Es steht zu vermuten, dass Mietenbindungen nur für bestehende Mietverhältnisse geschaffen werden sollen.
Besonders problematisch: Als Anreiz zur vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen soll für 50 Prozent der Wohnungen des betroffenen Objekts (Wohnanlage) keine Belegungsbindung mehr gelten. Geht man davon aus, dass Berlin auch bei den 28.000 Wohnungen ohne Anschlussförderung keine Belegungsbindung mehr geltend machen will, dann wird die Summe der Bindungen deutlich reduziert. Dies hält der Berliner Mieterverein in Anbetracht der Wohnungsmarktentwicklung für nicht vertretbar.
01.01.2014