Pressemitteilung Nr. 25/12
Nach der Verfügung des Bundeskartellamtes werden nun von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) knapp 60 Mio. Euro der Trinkwasserkosten aus 2012 an die Kunden mit der Jahresabrechnung für 2012 durch Gutschrift rückerstattet, allerdings unter Vorbehalt. „Der Senat muss nun durch Verhandlungen mit dem Anteilseigner Veolia sicherstellen, dass auch für den Fall des gerichtlichen Erfolgs der BWB gegen die Kartellamtsverfügung die Rückerstattung bei den Grundstückseigentümern und Mietern verbleiben kann“, fordert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Mieter haben grundsätzlich Anspruch darauf, die Rückerstattung der BWB von ihren Vermietern zu erhalten. Sie haben einen Auskunftsanspruch darüber, wann und in welcher Höhe ihnen der Erstattungsbetrag gutgeschrieben wird.
Die von den Berliner Wasserbetrieben ausgerechnete Sondergutschrift wird durch 12 Monate geteilt, das Ergebnis anschließend durch die Wohnfläche bzw. die Gesamtfläche geteilt und das so gewonnene Ergebnis mit der Fläche der jeweiligen Wohneinheiten bzw. Gewerbeeinheiten und den Mietmonaten der einzelnen Mieter im Jahre 2012 multipliziert. Werden die Wasserkosten verbrauchsabhängig über Wohnungswasserzähler ermittelt, wird die Sondergutschrift für die Wirtschaftseinheit entsprechend der für das Jahr 2012 abgelesenen Wasserverbräuche prozentual auf die Mieter verteilt.
Die Rückerstattung wird in der Regel im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung verrechnet. Guthaben dürften damit weit überwiegend nicht direkt an den Mieter ausgezahlt werden. Die Verrechnung ist abhängig von der vereinbarten Abrechnungsmethode. Beim Zeitabgrenzungsprinzip sind die Zahlungen der Abrechnungsperiode 2012 zuzuordnen. Diese 2012er-Abrechnung hat bis zum 31.12.2013 zu erfolgen. Nach dem Abflussprinzip muss der Vermieter die Rückerstattung bei der Abrechnungsperiode 2013 berücksichtigen. Diese Abrechnung muss wiederum bis 31.12.2014 erfolgen.
Der Berliner Mieterverein hält ein kostenloses Infoblatt bereit, dass unter der der Servicerufnummer 22626-0 oder per E-Mail bestellt werden kann.
Zum Download des Infoblattes [PDF, 3 Seiten]
02.05.2020