Pressemitteilung Nr. 26/12
Überraschend haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP über den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch ein paar Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen, der heute im Bundestag beschlossen wurde. „Auch mit den Änderungen ist keine hinreichende Verbesserung für die Mieter erreicht“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Gesetzentwurf benachteilige weiterhin die Mieter durch die Aussetzung des Mietminderungsrechts bei energetischen Modernisierungen und die Einführung von Räumungen auf Basis von einstweiligen Verfügungen.
Die im Hauruckverfahren noch eingeführte Ermächtigung an die Länder zur Senkung der Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen auf 15% in drei Jahren greift zu kurz. „Für die Mietenexplosion in Großstädten und Universitätsstädten hat die Bundesregierung nur Flickwerk parat“, so Wild. Der Mieterverein hatte vorgeschlagen, die Kappungsgrenze auf 15% in vier Jahren zu senken. Ohne eine Begrenzung der Mieten bei neuen Vertragsabschlüssen bei höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete und einer Ersetzung der Modernisierungsumlage durch ein an der Energieeffizienz ausgerichtetes Bewertungssystem in den Mietspiegeln wird es nicht zu einer notwendigen Entlastung für die Mieter kommen. „Bei der Senkung der Kappungsgrenze halten wir eine Länderermächtigung für überflüssig, denn sie richtet in den Kommunen mit entspannten Märkten keinen Schaden an“, erklärte Wild. Vielmehr dürften Städte wie München weiterhin Schwierigkeiten haben, in den Genuss solcher Regelungen zu kommen, weil parteipolitische Auseinandersetzungen zwischen Land und Kommunen Problemlösungen verhindern. „Wir halten eine bundesweit geltende Kappungsgrenze für tauglicher“.
01.01.2014