Pressemitteilung Nr. 11/14
Der Berliner Mieterverein weist die Wohnungssuchenden daraufhin, dass mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 zum 1. Mai 2014 die Vorlage oder der deutlich sichtbare Aushang von Energieausweisen bei Wohnungsbesichtigungen auch ohne Aufforderung des Wohnungssuchenden für den Vermieter verpflichtend ist. Eine Kopie des Energieausweises ist unverzüglich nach Mietvertragsabschluss zu übergeben, kann aber auch schon bei der Besichtigung erfolgen.
„Energieausweise geben Auskunft über den energetischen Zustand eines Wohngebäudes“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, „und liefern damit einen Anhaltspunkt für die zukünftigen Heizkosten.“ In Berlin sind weitüberwiegend Ausweise auf Basis des Verbrauchs der Nutzer im Umlauf. „Von diesem Durchschnittsverbrauch kann in den einzelnen Wohnungen aber erheblich abgewichen werden, sodass z.B. bei Mehrverbrauchern auch höhere Heizkosten entstehen als beim Durchschnittsverbrauch des Ausweises zu erwarten wären“, erklärt Wild.
Viele Vermieter machen bei Vertragsabschluss unrealistisch niedrige Angaben zu den Heizkosten. „Bei der ersten Abrechnung kommt dann das böse Erwachen“, weiß Wild. Auch hier hilft der Ausweis für eine erste grobe Einschätzung.
Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen ab 1. Mai bei schon vorhandenen Energieausweisen Angaben zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch mittels Kennwert enthalten. Ein Verstoß gegen die Auflagen der neuen Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis 15.000 Euro geahndet werden.
Der Berliner Mieterverein rät, überreichte Energieausweise gut aufzubewahren, weil diese auch bei der Prüfung von Mieterhöhungen eine wichtige Rolle spielen können.
Ein Infoblatt zum Energieausweis ist beim Berliner Mieterverein kostenfrei erhältlich und steht als download unter www.berliner-mieterverein.de zur Verfügung.
30.04.2014