Pressemitteilung Nr. 23/14
Der Berliner Mieterverein begrüßt grundsätzlich den vom Berliner Senat geplanten Ankauf von Belegungsrechten, da hierdurch im Wohnungsbestand Sozialwohnungen geschaffen werden können.
Doch nur, wenn die Belegungsrechte in der Praxis konsequent genutzt und auch kontrolliert werden, stellen sie einen Schutz für Mieter dar, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. In der Vergangenheit hat sich Berlin hier nicht gerühmt. Die Berliner Bezirke erklärten zahlreiche Freistellungen, so dass bereits bestehende Belegungsbindungen nicht konsequent genutzt wurden.
„Das muss aufhören, ansonsten beißt sich die Katze in den Schwanz und der Ankauf von Belegungsrechten wird den Berliner Haushalt belasten, ohne den beabsichtigten Schutz für die Mieter zu verwirklichen“, so Wibke Werner, Mitarbeiterin der Geschäftsführung.
Der Berliner Mieterverein mahnt auch weiterhin eine Lösung für die 27.000 Sozialwohnungen an, bei denen nach der Streichung der Anschlussförderung sämtliche Bindungen entfallen sind. „Solange die offen Baustellen aus der Vergangenheit nicht bewältigt sind, schmälert dies die Wirkung der neuen Vorhaben des Berliner Senats für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum“, so Frau Werner.
27.07.2014