Pressemitteilung Nr. 12/15
Zum Beschluss des Senats über das Energiewendegesetz erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
„Das geplante Energiewendegesetz wird nur eine geringe Wirkung entfalten, denn es verlagert die Steuerungsmöglichkeiten auf ein noch zu erstellendes Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK). Mit einem derartigen Programm können jedoch Eingriffe zur Energieeinsparung und für den Klimaschutz nicht rechtssicher herbeigeführt werden. Ob im Gebäudesektor, im Verkehrssektor oder bei der Energiewirtschaft, der Senat setzt komplett auf Freiwilligkeit. Das aber wird nicht reichen, um bis zum Jahre 2050 die CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 um 85 Prozent zu senken.“ In der Begründung zum Gesetzentwurf, damals unter Federführung des jetzigen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, hieß es entlarvend: „durch das Inkrafttreten des Energiewendegesetzes entstehen unmittelbar noch keine Auswirkungen auf die Umwelt.“
Positiv bewertet der Berliner Mieterverein, dass nun die Klimaschutzziele in einem Gesetz festgehalten sind, auch wenn die Nichtumsetzung des früheren Berliner Energieeinspargesetzes nicht gerade optimistisch stimmt.
14.04.2015