Pressemitteilung 11/2016
Mit dem Hinweis, man wolle keine Störungen zulassen, wurde gestern der stellvertretenden Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Rechtsanwältin Werner, der Zutritt zu einer Mieterversammlung der VONOVIA im Wilmersdorfer Logenhaus verweigert. Anlass der Mieterversammlung, zu der VONOVIA die Mieter einer Schmargendorfer Wohnanlage eingeladen hatte, war eine angeblich auf mehr Dialog ausgerichtete energetische Gebäudesanierung von Deutschlands größtem Vermieter.
Der Berliner Mieterverein ist von zahlreichen Mietern der Wohnanlage mit der mietrechtlichen Interessenvertretung bevollmächtigt. „Wenn Rechtsvertreter von einer Mieterversammlung ausgeschlossen werden, zeugt dies von einer fehlenden Dialogbereitschaft“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass man den Mietern eine neue Sanierungsstrategie unterjubeln will, die die Rechtsansprüche der Mieter nicht wahrt.“ Das Hausverbot für die Mietervereinsmitarbeiterin stehe im eklatanten Widerspruch zu den steten Behauptungen des Vorstandsvorsitzenden Buch, VONOVIA sei ein kundenorientierter Dienstleister.
Durch zahlreiche einstweilige Verfügungen ist VONOVIA ein Baustopp für die Außenwanddämmung auferlegt worden. Hier liegt, so das Amtsgericht Charlottenburg, eine Besitzstörung vor. Die Mieter hatten der Fassadendämmung nicht zugestimmt, weil sich im konkreten Fall die Lichtverhältnisse in den Wohnungen durch die Dämmung („Schießscharteneffekt“) erheblich verschlechtert hätten. Eine gerichtliche Klärung wollte VONOVIA nicht abwarten, vielmehr begann das Wohnungsunternehmen ohne Zustimmung der Mieter mit den Baumaßnahmen an der Fassade. Erst durch die einstweiligen Verfügungen wurde das Wohnungsunternehmen gestoppt. „Das Beispiel zeigt, dass Mieter sich bei der energetischen Gebäudesanierung nicht alles gefallen lassen müssen“, erklärte Wild.
Vonovia-Modernisierung in Schmargendorf: Skrupellos, dilettantisch, skurril
13.04.2016