Pressemitteilung Nr. 17/2016
„Wir empfehlen den Mietern der städtischen Wohnungsunternehmen, sich an den Wahlen zu den Unternehmensmieterräten zu beteiligen und die durch das Wohnraumversorgungsgesetz geschaffenen Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Ein starker Unternehmensmieterrat kann Einfluss auf die Neubauplanungen, die Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramme sowie auf die Pflege und den Betrieb der Gemeinschaftseinrichtungen nehmen.
Vor Beschlussfassung im Aufsichtsrat ist die jährliche Investitionsplanung im Mieterrat vorzustellen.
Zudem stellen die Unternehmensmieterräte zukünftig einen ordentlichen Vertreter im Aufsichtsrat des jeweiligen Wohnungsunternehmens.
„Wir begrüßen die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten, weil damit den Mietern mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten geschaffen wurden“, so Wild.
06.06.2016