Pressemitteilung Nr. 35/2016
Zu den jüngst bekannt gewordenen Zahlen über die Wohnungslosigkeit erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
„Eine Ursache für die zunehmende Wohnungslosigkeit liegt im Mietrecht. Denn häufig führen schon Mietrückstände von knapp mehr als einer Monatsmiete zum Verlust der Wohnung. Viele Vermieter kündigen bei Mietrückständen in zweifacher Weise, fristlos und hilfsweise fristgemäß. Während aber die fristlose Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung geheilt werden kann, ist dies bei der fristgemäßen Kündigung nicht der Fall. So kommt es, dass auch Mieter, die sich bei der Mietminderung verschätzen, ihre Wohnung verlieren. Der Berliner Mieterverein fordert daher, dass Kündigungen wegen Mietrückständen nur wirksam werden dürfen, wenn Mieter trotz gerichtlicher Zahlungsverpflichtung nicht leisten.
Eine umgehende Verbesserung des Kündigungsschutzes durch den Bundesgesetzgeber, die auch die Eigenbedarfsmöglichkeiten einschränkt, ist dringend erforderlich. Von der neuen Berliner Landesregierung erwarten wir, dass sie sich umgehend über den Bundesrat für eine Mietrechtsreform noch in dieser Legislatur des Bundestags einsetzt.
06.12.2016