Pressemitteilung Nr. 6/17
Heute wurde erstmals vor einer Kammer des Berliner Landgerichts in einem Streit über die Mietpreisbremse entschieden. „Wir sind sehr zufrieden mit dem heutigen Urteil des Landgerichts, denn die Mietpreisbremse wurde im vollen Umfang anerkannt und die Rückforderungsansprüche des Mieters für zu viel gezahlte Miete in Höhe von 1105,45 Euro bestätigt“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das Landgericht hat klargestellt, dass es für eine maximale Rendite bei Wiedervermietung keinen verfassungsrechtlichen Anspruch gibt und deshalb das Instrument der Mietpreisbremse nicht zu beanstanden sei. Wir hoffen, dass die Vermieter diese Darlegung endlich zur Kenntnis nehmen.“
Die Kammer des Landgerichts erklärte im heutigen Urteil (LG 65 S 424/16) auch, dass die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur Einführung der Preisbremse in Berlin nach sachgerechten Erwägungen aufgestellt sei.
Auch hinsichtlich der vom Mieter beanstandeten Höhe der verlangten Miete hat das Gericht Klarheit geschaffen. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Mietpreisbremse kann auf den Berliner Mietspiegel zurückgegriffen werden, denn der stellt auf jeden Fall eine geeignete Schätzgrundlage dar.
„Wir begrüßen das Urteil“, so Wild, „aber für den Erfolg der Mietpreisbremse bedarf es nach wie vor gesetzlicher Korrekturen, denn weiterhin missachtet die Mehrheit der Vermieter diese auferlegte Mietenkappung.“
29.03.2017