Pressemitteilung Nr. 10/17
„Auch wenn nur durch einen Zufall die städtische Gewobag den Zuschlag für den Erwerb des NKZ erhalten hat, so war doch schon die Beteiligung der Gewobag am Interessenbekundungsverfahren eine gute und richtige Entscheidung“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Damit werden auch die vom Mieterverein vermuteten langwierigen Rechtsstreitigkeiten um die vom Kreuzberger Stadtrat Schmidt angekündigte Ausübung des Vorkaufrechts obsolet.“ Für die Mieter wird die Angst ausgeräumt, alsbald wie viele andere Kreuzberger Mieter auch ein Opfer der Aufwertungsprozesse zu werden.
Der Zuschlag für die Gewobag bedeutet aber nicht nur Freude. Denn der notwendige Erwerb dieses mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnkomplexes durch die Gewobag in Höhe von 56,5 Mio. Euro markiert erneut die Widersinnigkeit des alten Fördersystems. „Mit zig Millionen Euro öffentlicher Gelder konnten die Mietpreis- und Belegungsbindungen nur begrenzt gesichert werden. Deshalb fordern wir vom Senat, bei der aktuellen Förderung umzusteigen und die Bindungen zu verlängern. Die derzeitige Bindungsdauer von circa 20 Jahren bei der jetzigen Fördermittelvergabe wird zu neuen Problemen führen, wie das Beispiel NKZ zeigt“, so Wild.
21.04.2017