Pressemitteilung Nr. 26/17
„Zu einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklungspolitik gehört, die Möglichkeit des Vorkaufsrecht effektiv zu nutzen“, kommentiert die stellvertretende Geschäftsführerin der Berliner Mietervereins, Wibke Werner, das heute vom Senat veröffentlichte Konzept zur Ausübung von Vorkaufsrechten. „Wir begrüßen, dass der Senat mit dem Konzept den Bezirken eine Hilfe an die Hand gibt, über die Ausübung von Vorkaufsrechten innerhalb der kurzen zweimonatigen Ausübungsfrist zu entscheiden.“
Mit der Ausübung der Vorkaufsrechte soll die Ausweitung der kommunalen Wohnungsbestände auf mittelfristig 500.000 Wohnungen vorangebracht werden, denn über sie wird insbesondere das Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten realisiert. Die Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands unterstützt der Berliner Mieterverein, „doch sollten Zukäufe über das Vorkaufsrecht nicht um jeden Preis erfolgen“, warnt Wibke Werner, „andernfalls würden auch die städtischen Unternehmen die Preisspirale auf dem Immobilienmarkt noch weiter antreiben.“
Wie effektiv die Ausübung von Vorkaufsrechten den Berliner Wohnungsmarkt beeinflussen kann, wird auch davon abhängen, wie viel Geld der Senat bereit ist, in die Hand zu nehmen, um die oft hohen Verkehrswerte zu bezahlen.
Flankierend bleiben gesetzliche Eingriffe auf Bundesebene erforderlich, um Boden- und Grundstückspreisspekulationen einzudämmen. Denn gegen die davongaloppierenden Boden- und Grundstückspreise wird die Ausübung von Vorkaufsrechten nichts ausrichten können.
16.08.2017