Pressemitteilung Nr. 2/18
„Die heute bekannt gewordenen Vorschläge von CDU/CSU und SPD für die nächste Bundesregierung sind noch weniger Wohnungsmarkthilfen als 2013 bei der letzten GroKo“, moniert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Probleme auf den angespannten Wohnungsmärkten sind für Mieter in den letzten vier Jahren deutlich größer geworden, aber die neue Regierung will hinter 2013 noch zurückfallen. Das ist ein Armutszeugnis“, so Wild.
Hier die Bewertung im Einzelnen:
1. Eine Wohnraumoffensive, die den Schwerpunkt nicht auf die Errichtung preisgünstiger bzw. sozialer Mietwohnungen setzt, geht an den Wohnungsmarktproblemen vorbei und ist „für die Katz“. Wir brauchen nicht noch mehr Eigentumswohnungen für Besserverdienende. Für sie ist das Angebot schon gut ausgeweitet worden.
2. Weil die potenziellen Koalitionäre die Bodenspekulation in den Zentren nicht verhindern, soll weiter Bauland im Außenbereich geschaffen werden. Das hat mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz nichts zu tun.
3. Ein Hoffnungsschimmer könnten neue steuerliche Instrumente zur Baulandmobilisierung sein. Aber selbst wenn die geforderte rechtliche Prüfung positiv ausfällt, ist wegen des rasanten Baulandpreisanstieges nur mit geringen Effekten zu rechnen.
4. Dass die BImA Grundstücke den Kommunen kostengünstig zur Verfügung stellen soll, ist gut. Aber schon in den letzten zwei Jahren konnten sich BImA und Kommunen nicht über die Preise einigen. Besser wäre, die Grundstücke gehen komplett und kostenfrei an die Kommunen über, als eine Art Entschädigung für die Untätigkeit des Bundes in den vergangenen Jahren.
5. Der einzige Lichtblick: Auch für 2020/2021 will der Bund rechtssicher den Sozialen Wohnungsbau mitfinanzieren. Aber in welcher Höhe und warum nur zwei Jahre?
6. Steuerliche Anreize für den Wohnungsbau und Finanzhilfen für Eigentumsbildung sind Fehlallokationen und daher überflüssig.
7. Aufgrund von Streitigkeiten über die Mietspiegel ist eine klarstellende Rechtsverordnung der Bundesregierung zu begrüßen. Aber die Mietsteigerungen werden dadurch nur in sehr eingeschränktem Maße beeinflusst. Nötig ist eine Kappung von Mieterhöhungen auf jährlich 2% bzw. 6% in drei Jahren. Derzeit sind auf angespannten Märkten 15% in drei Jahren zulässig.
8. Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Mietpreisbremse liegen längst vor, im Übrigen auch vom Bundesjustizministerium. Einhellige Auffassung der Experten und Wissenschaftler: Die Mietpreisbremse entfaltet so gut wie gar keine Wirkung. Das liegt vor allen an den vielen Ausnahmen, den Schlupflöchern und dem nicht sachgerechten Anspruchsverfahren für Mieter. Deshalb ist eine Schärfung der Mietpreisbremse sofort umzusetzen, ein Bußgeld bei Nichtbeachtung einzuführen und die Preisbremse auf Dauer zu installieren.
9. Die Beschränkung der Mieterhöhung nach Modernisierung ist wichtig. Bundesjustizminister Maas hatte in der letzten GroKo eine Kappung bei 8% der Investitionen gegenüber 11% jetzt vorgeschlagen. Darauf wollte sich die Union in der Vergangenheit nicht einlassen, obwohl die Zinsen für Baukredite schon lange bei lediglich 1% bis 2% liegen. Ohne einen konkreten Prozentsatz oder Maximalbetrag kann „dem Braten nicht getraut“ werden. Der BMV schlägt maximal 4% und 1,50 €/qm mtl. als Erhöhung vor.
10. Wohngelderhöhungen sind durchaus erforderlich. Aber Wohngelderhöhungen sind ein sozialpolitisches und keine wohnungspolitisches Instrument. Wohngeld darf kein Ersatz für eine Mietenbeschränkung sein.
12.01.2018