Pressemitteilung Nr. 03/18
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute den dringenden Handlungsbedarf bei der Grundsteuer bestätigt. Die Politik muss nun endlich handeln“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Aber der bisherige Kompromiss zwischen der Mehrheit der Länder und dem Bund ist nicht tauglich.“
„Wir plädieren erneut für eine Bodenwertsteuer. Mit einer solchen Umstellung der Grundsteuer entfiele auch die Umlagemöglichkeit der Grundsteuerkosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter. Eine Bodenwertsteuer wäre eine klare Eigentumssteuer, die in der Miete nichts zu suchen hätte“, so Wild. Derzeit müssen die Berliner Mieter im Schnitt rund 0,30 Euro pro Quadratmeter im Monat für Grundsteuer aufwenden. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung können aber auch bis zu 40,- Euro im Monat für Grundsteuer anfallen. Eine Bodenwertsteuer würde daher die Mieter entlasten.
Eine aufkommensneutrale Grundsteuer hilft aber letztendlich für die Wohnungsmarktprobleme nicht. Die Finanzsituation der Kommunen würde sich nicht bessern und eine Steuerungsfunktion für mehr Wohnungsneubau auf bisher ungenutzten Flächen würde nicht entstehen. Bedenkt man, dass im innerstädtischen Bereich die Grundstückpreise inzwischen oft bei mehr als 2.000 Euro pro Quadratmeter liegen und die Preise jährlich zwischen 20 % und 50 % steigen, dann wird deutlich, dass eine zukünftige Grundsteuer deutlich erhöht werden müsste.
„Wir warnen andererseits aber auch vor einer Illusion. Mit der Grundsteuerreform lässt sich der Anstieg der Bodenpreise nicht verhindern. Es findet lediglich eine Abschöpfung statt. Wir brauchen dringend neue planungsrechtliche Instrumente, um den Boden- und Grundstücksauftrieb zu vermeiden und über Vorkaufsrechte der Kommune auch eine Senkung von Grundstückspreisen durchzusetzen“, fordert Wild. Nur so könnten die Voraussetzungen auch für preisgünstigen Wohnungsneubau geschaffen werden.
16.01.2018