Pressemitteilung Nr. 18/22
„Die finanziellen Herausforderungen in der Wohnungsversorgung werden in den nächsten Jahren stark anwachsen. Für den bedarfsgerechten Neubau und die Klimaschutzanforderungen in bestehenden Wohngebäuden wird das Land Berlin deutlich mehr Fördermittel bereitstellen müssen, die sich dann mietdämpfend auswirken. Deshalb begrüßen wir die Prüfung einer zweckgebundenen Sonderabgabe, die von den Eigentümern zu tragen ist, deren Mieteinnahmen aus der Nettokaltmiete bestimmte Schwellenwerte überschreiten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die ortsübliche Vergleichsmiete mit ihrer schwierigen Ermittlung ist als Grundlage jedoch nicht geeignet. Die Sonderabgabe sollte zudem progressiv aufgebaut werden. Wer die Schwellenwerte hoch überschreitet, sollte auch eine prozentual höhere Sonderabgabe entrichten.“
Der Vorschlag für eine Sonderabgabe war im November 2021 von Mitarbeitern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in die Diskussion gebracht worden. Bezug genommen wurde dabei auf die vor 100 Jahren eingeführte Hauszinssteuer. Das DIW sieht zwei Gründe für eine Sonderabgabe. Deutschland sei im internationalen Vergleich bei Immobilien Niedrigsteuerland und Berliner Immobilieneigentümer konnten sich in den letzten Jahren kräftig bereichern, selbst während der Corona-Pandemie. Da die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Steuern aber durch den Bund erfolgen muss, könne Berlin nur zum Instrument einer „Sonderabgabe“ greifen.
Anders als das DIW ist der Berliner Mieterverein aber der Auffassung, dass eine Sonderabgabe keinesfalls ein Ersatz für wirksame Mietenregulierungen darstellen kann. „Eine Sonderabgabe hilft nicht den einzelnen Mietern, sondern kommt, wenn sie zweckgebunden ist, der Mieterschaft allgemein zu Gute“, so Wild. „Man kann die Einführung einer Sonderabgabe auch als Reaktion darauf verstehen, dass der Bund nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel nicht zu notwendigen Mietenregulierungen bereit ist.“
20.04.2022