Gemeinsame Medieninformation von Berliner Mieterverein und BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Morgen tritt der erweiterte Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter in Kraft, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind. Berliner Mieterverein und BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. begrüßen den unter dem Eindruck der akuten Krisenlage verbesserten Schutz, halten aber eine Nachbessrung für notwendig. Deshalb fordern sie von Bund und Land, auch finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen. „Wir brauchen einen Sicher-Wohnen-Fonds“, forderten Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild und BBU-Vorstand Maren Kern.
Letzte Woche haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, Kündigungen wegen nachweislich coronabedingter Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 bis zum 30. Juni 2022 auszuschließen. Der Zeitraum für Zahlungsunfähigkeiten kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung verlängert werden. Die aufgelaufenen Mietschulden müssen jedoch bis spätestens zum 30. Juni 2022 getilgt werden. Weitere Informationen hierzu – beispielsweise zu den Nachweismöglichkeiten – finden Mieterinnen und Mieter auf www.bbu.de oder www.berliner-mieterverein.de. Ergänzend dazu hatte der Berliner Senat am 24. März 2020 ein Paket mit weiteren Maßnahmen beschlossen und finanzielle Hilfen für Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter in Aussicht gestellt. „Gehen Sie bei sich abzeichnenden Zahlungsschwierigkeiten so frühzeitig wie möglich auf Ihre Vermieterinnen und Vermieter zu, um gemeinsam eine Lösung zu finden“, so Kern und Wild. Ein Beispiel sei die Vereinbarung von Ratenzahlungen.
Mieterverein und Wohnungswirtschaft fordern Sicher-Wohnen-Fonds
„Mit Stundungen und dem Aussetzen von Kündigungen allein ist es nicht getan. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter würden sonst mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie allein gelassen: Mieterinnen und Mieter mit einem Schuldenberg, Vermieter mit teilweise bedrohlichen Liquiditätsengpässen“, so Wild und Kern.
Notwendig seien deshalb auch direkte und unbürokratische finanzielle Hilfen. Als Ansatz nannten sie den von Mieter- und Vermieterverbänden geforderten „Sicher-Wohnen-Fonds“, aus dem Mietzahlungen im Bedarfsfall teilweise oder ganz – nach Bedarfslage und Angemessenheit – in Form von Zuschüssen gedeckt werden könnten.
Sollte der Bund mit der Einrichtung eines solchen Fonds nicht rasch vorankommen, müsste das Land einspringen. Darüber hinaus sollten Land und Bezirke auch dafür Sorge tragen, dass Anträge auf Grundsicherung oder Wohngeld so zügig und kulant wie möglich geprüft würden.
Wer ist der BBU?
Unter dem Dach des BBU sind rund 350 kommunale, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen in Berlin-Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,14 Millionen Wohnungen. Das sind rund 43 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und 44 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Wer ist der Berliner Mieterverein?
Der Berliner Mieterverein e.V. ist Europas größter Mieterverein mit derzeit rund 185.000 Mitgliedern. Der Berliner Mieterverein ist der Berliner Landesverband des Deutschen Mieterbundes. Er berät jährlich rund 90.000 Mieterinnen und Mieter in seinen neun Berliner Beratungszentren.
31.03.2020