Pressemitteilung Nr. 37/20
„Die Streichung des Umwandlungsverbots aus dem Entwurf zum Baulandsmobilisierungsgesetz ist fatal für den Mieterschutz und unterläuft die Ergebnisse des Wohngipfels der Kanzlerin vom September 2018, Ausnahmen vom Umwandlungsverbot nur in Einzelfällen geltend zu machen“, kritisiert die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner. Die Behauptung, dass Eigentumsbildung zur Stabilisierung der Wohnquartiere dient und der Schutz der Mieter vor Verdrängung durch Eigentumsumwandlung hinreichend ist, ist schlicht falsch. Ein Großteil der Eigentumswohnungen sind vermietete Anlageobjekte, die häufig mit höheren Renditeerwartungen und daher mit bis zu 30 Prozent höheren Mietkosten die Mieter belastet. „Umwandlung führt im Ergebnis nicht zur einer Stabilisierung, sondern zu höheren Belastungen für Mieter, Verdrängung und einer Destabilisierung von Wohnquartieren“, so Wibke Werner. Selbst der Schutz vor Umwandlungen in sozialen Erhaltungsgebieten ist bei weitem nicht ausreichend. Immer noch 25 Prozent aller Umwandlungen finden in den sozialen Erhaltungsgebieten statt, wobei 94,7 Prozent der Fälle auf den vom Berliner Mieterverein kritisierten Ausnahme beruhen, Umwandlungen zu genehmigen, wenn sich der Vermieter verpflichtet, sieben Jahre nur an Mieter zu verkaufen. Tatsächlich wurden im Zeitraum 2015 bis 2019 auf Grundlage dieser Ausnahmegenehmigung ganze 54 umgewandelte Eigentumswohnungen an Mieter verkauft.
Der Handlungsbedarf für mehr Schutz vor Umwandlungen auch außerhalb sozialer Erhaltungsgebiete liegt auf der Hand. Die Chance, dies über eine Regelung im Baulandmobilisierungsgesetz zu realisieren und damit die Beschlüsse des Wohngipfels der Kanzlerin umzusetzen, wurde vertan. Renditeorientierte Vermieter werden sich ins Fäustchen lachen. „Kein guter Tag für die Mieter“, so Wibke Werner, „wir appellieren an den Bundestag, den Gesetzentwurf so nicht passieren zu lasen.“
24.10.2020