Pressemitteilung 9/25
Der Berliner Mieterverein begrüßt die gestern vom Berliner Senat beschlossene Verlängerung der Umwandlungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB.
Doch die damit verbundenen Berichterstattungen werfen Fragen auf: Entgegen
anderslautender Meldungen handelt es sich nicht um ein Umwandlungsverbot.
„Die Umwandlungsverordnung bietet einen gewissen Schutz, aber verhindert Umwandlungen keineswegs“, stellt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, klar. Nach der Verordnung benötigen Vermietende in den 81 sozialen Erhaltungsgebieten eine Genehmigung des Bezirksamts, um Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Genehmigung muss in vielen Fällen erteilt werden, etwa wenn der Eigentümer zusichert, die Wohnungen in den kommenden sieben Jahren nur an die Mieter:innen zu verkaufen.
„Nur die wenigsten Mieter:innen können sich den Kauf der Wohnung leisten“, gibt Wibke Werner zu bedenken, „es bleibt eine zwölfjährige Schonfrist vor Eigenbedarfskündigungen“. Denn solange die Wohnung nicht an Dritte verkauft werden kann, ist auch nicht mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen. Auf das siebenjährige Veräußerungsverbot folgt eine fünfjährige Kündigungssperrfrist, innerhalb derer keine Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen werden dürfen. Die Umwandlung selbst wird dadurch nicht verhindert, was der Berliner Mieterverein mit Sorge betrachtet. Das Wohnen in umgewandelten Eigentumswohnungen ist für Mieter:innen teurer: Käufer einer Eigentumswohnungen nutzen alle Mieterhöhungspotenziale zur Refinanzierung ihrer Erwerbskosten.
Besseren Schutz bietet der Umwandlungsvorbehalt gem. § 250 BauGB, der auch außerhalb der sozialen Erhaltungsgebiete in ganz Berlin gilt. „Nur der Umwandlungsvorbehalt gem. § 250 BauGB hat das Umwandlungsgeschehen spürbar gebremst“, betont Werner. Die Hürden für Umwandlungen sind deutlich höher: Die auch hier erforderliche Genehmigung des Bezirksamtes wird nur gewährt, wenn sich zwei Drittel der Mieter:innen verbindlich zum Kauf der Wohnung verpflichten.
Der Berliner Mieterverein begrüßt daher, dass sich der Senat für eine Verlängerung des § 250 BauGB über 2025 hinaus einsetzen wird. Mit dessen Auslaufen droht eine neue Welle von Umwandlungen – und das nicht nur in den sozialen Erhaltungsgebieten, sondern in ganz Berlin. Ein neues Projekt, initiiert von vier Bezirken und dem Berliner Mieterverein, ruft Mieter:innen in umgewandelten Beständen auf, sich zu engagieren, um den zivilgesellschaftlichen Druck auf die neue Bundesregierung zu verstärken.
Berlin, 19. Februar 2025
20.02.2025