Pressemitteilung Nr. 33/24
„Wir unterstützen die Volksinitiative und haben in den vergangenen Monaten in unseren Beratungsstellen weit mehr Unterschriften unserer Mitglieder gesammelt als erwartet“, resümiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins e.V. (BMV), die heutige Abgabe von fast 35.000 Unterschriften durch die Trägerin der Volksinitiative Klimaneustart Berlin. Der BMV verbindet mit dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu sichern und nur ökologisch verträglichen leistbaren Neubau zu befürworten, zahlreiche Forderungen an die Berliner Politik:
- Auch nicht vermietete Neubauten müssen als Leerstand erfasst und geahndet werden. Da sie nicht unter die Mietpreisbremse fallen, sind sie oft nicht schnell vermietbar. Zu fordern ist mindestens eine temporäre Vermietung. Flankierend ist wichtig, die Mietpreisbremse auch auf Neubauten auszudehnen. Denn hohe Preise stehen oft Verkauf und Vermietung entgegen.
- Einführung eines berlinweiten Wohnungskatasters, das auch Zweckentfremdung erfasst.
- Personalaufstockung für die Bezirksämter und Angleichung der Gehälter der Bezirksbeamten auf Landesniveau, um zweckentfremdete Objekte mit gutem Personal aufzuspüren; derzeit sind sie vor allem auf die Hilfe engagierter Berliner:innen angewiesen.
- Der Abriss darf nur noch im Ausnahmefall genehmigt werden, wenn eine Analyse über einen langen Zeitraum zeigt, dass Aufwand der energetischen Modernisierung und der Bewirtschaftungskosten in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Das aber muss gerechnet werden auf mindestens 20 Jahre.
- Der Abriss von Gewerberaum muss in der Bauordnung ebenfalls erschwert werden, z.B. durch verpflichtende Vorlage eines Gutachtens, das sich mit der etwaigen Möglichkeit einer oder rentablen Um- und Zwischennutzung als Wohnraum befasst.
- Die Anforderungen an Ersatzwohnraum im Fall der ausnahmsweisen Abrissgenehmigung müssen höher werden. Die abstrakte, nicht hinterlegte Orientierung an der „leistbaren Miete“ allein ist ungenügend: Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz muss bestimmt werden, dass ein angemessener Wohnungsanteil vermietet werden muss, wobei die Miethöhe sich an dem abzureißenden Wohnraum zu orientieren hat, sowie an WBS-Berechtigte zu vergeben ist.
- Die Einsetzung von Treuhändern muss praktikabler und rechtssicherer gemacht werden: Deren Einsatz muss auch dann möglich sein, wenn der Eigentümer ersichtlich über einen längeren Zeitraum nur auf behördliche Verfügungen zur Instandsetzung reagiert hat. Zudem müssen die Senatsmittel aufgestockt werden, um Gutachten und Gerichtsverfahren der Bezirksämter zu finanzieren. Die Rechtssicherheit für die Bezirke muss auch dadurch gestärkt werden, dass die Ausführungsvorschriften geschärft werden.
„Wir erwarten eine baldige Anhörung der vielen Forderungen im Abgeordnetenhaus und werden dem Senat gemeinsam mit der Trägerin der Volksinitiative aufzeigen, welche wohnungspolitischen Möglichkeiten er hat. Denn bislang handelt Berlin weit unter den grundgesetzlichen Möglichkeiten, die dem Land im Bereich des Wohnungswesens zustehen“, so BMV-Geschäftsführer Bartels.
30.10.2024