Pressemitteilung Nr. 20/24
„Das Umwandlungsverbot ist eines der wenigen Mittel, die der Bund den Berliner Bezirken und anderen Kommunen mit extrem angespannter Wohnraumversorgung an die Hand gegeben hat, um die massenhafte Verdrängung von Mieterinnen und Mietern stadtweit einzudämmen!“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), den am Sonntag bevorstehenden „Geburtstag“ des Umwandlungsverbots in § 250 Baugesetzbuch (BauGB). „Es wäre schlicht verrückt, diese Regelung in Zeiten einer extrem angespannten Versorgungslage, in der es überall in der Stadt an leistbarem Wohnraum mangelt, Ende 2025 auslaufen zu lassen! Wir erwarten, dass die Ampel hier Wort hält und ihre entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzt.“
Der BMV begrüßt daher die Initiative der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln sowie des Deutschen Städtetags, die restriktive Regelung zu Umwandlungen so lange aufrechtzuerhalten, bis Maßnahmen zur Belebung des Neubaus und – was aus BMV-Sicht zu ergänzen wäre – anderer wohnungspolitische Maßnahmen die Nachfrageüberhänge auf dem Wohnungsmarkt in den betreffenden Gebieten abgebaut haben und die Mietentwicklung nicht mehr zu Verdrängungsprozessen führt. Da es für die ausnahmsweise Genehmigung der Umwandlung in Wohnungseigentum nach § 250 BauGB der Vorlage von Kaufverträgen mit mindestens zwei Drittel der Mietenden des betreffenden Wohnhauses bedarf, sind die Anforderungen entsprechend hoch – nach Erfahrungen des BMV können sich nur wenige Mieterinnen und Mieter den Luxus einer Eigentumswohnung leisten. So hatten in den rund 18.000 Wohnungen, die zwischen 2015 und 2020 in den Milieuschutzgebieten umgewandelt worden waren, nur 54 Mieterinnen und Mieter von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht – und das, obwohl die damalige, auf Milieuschutzgebiete beschränkte Umwandlungsverordnung weniger strenge Voraussetzungen hatte als der jetzige § 250 BauGB.
Die Neuregelung hat dazu geführt, dass im Verdrängungshotspot Neukölln im ersten Halbjahr 2023 mangels kaufbereiter Mieterschaft keine einzige Umwandlung mehr genehmigt wurde. BMV-Geschäftsführer Bartels: „Wie wichtig die Regelung ist, zeigt auch die Tatsache, dass wir trotz des faktischen Umwandlungsverbot jährlich mehr als 500 neue Eigenbedarfskündigungen auf dem Tisch haben. Sollte § 250 BauGB auslaufen, würde sich diese Zahl in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin noch einmal deutlich erhöhen.“
Mietende, deren Wohnung bereits vor Inkrafttreten des Umwandlungsverbots im Sommer 2021 in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden ist, kommt der Schutz leider nicht mehr zugute. Aber zumindest sind in diesem Fall Eigenbedarfskündigungen für die Dauer von 10 Jahren ab dem Moment des Verkaufs der umgewandelten Wohnungen ausgeschlossen; zudem gibt es ein Vorkaufsrecht für Mietende. Der BMV rät ihnen, sich zusammenzuschließen und bei einem Verkauf ihrer Wohnung über rechtliche Möglichkeiten beraten zu lassen.
19.06.2024
17.10.2024