Pressemitteilung Nr. 07/23
Die durch den Ukraine-Krieg und die Inflation verursachten Preissteigerungen sind spürbar in den Immobilienmärkten angekommen. In der Vergangenheit kannte die Anzahl der Kauffälle und des Geldumsatzes bei bebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen in der Regel nur die Richtung nach oben.
„Was die Politik in den vergangenen Jahren nicht zu leisten vermochte, wird nun durch steigende Energiekosten, hohe Baukosten und die hohe Inflation erreicht: die steigende Preisspirale im Immobilienmarkt wird unterbrochen“, kommentiert die BMV-Geschäftsführerin die Ergebnisse. Die Anzahl der Kauffälle ist insgesamt um 21 % auf 21.586 Fälle zurückgegangen, der stärkste Rückgang ist mit 24 % bei den Eigentumswohnungen zu beobachten.
Auch der Geldumsatz ist insbesondere bei Wohn- und Geschäftshäusern mit 49 % um 1,7 Mrd. EUR zurückgegangen. Der unverhältnismäßigen Preisentwicklung der vergangenen Jahre scheint nun eine Zwangspause auferlegt zu sein. „Fraglich ist, ob diese von langer Dauer sein wird. Sobald die Rahmenbedingungen sich wieder normalisieren, wird der Handel und die Spekulation mit Immobilien wieder an Fahrt aufnehmen“, vermutet Wibke Werner.
Für Berlins Mieter:innen dürfte zwar die Zurückhaltung beim Verkauf und Erwerb der Immobilien positive Auswirkungen haben, da jeder Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung in der Regel mit der Ausschöpfung sämtlicher Mieterhöhungspotenziale einhergeht, um die Investitionen wieder zu refinanzieren. Angesichts der Tatsache, dass auch die Mieter:innen von den derzeitigen Preissteigerungen betroffen sind, wird dies bei den meisten kaum spürbar sein.
Trotz der momentan rückgängigen Entwicklung darf auch nicht außer Acht bleiben, dass die Preise sich nach wie vor immer noch auf hohem Niveau befinden.
Die Politik ist und bleibt damit weiterhin in der Pflicht, eine vorausschauende Wohnungspolitik zu betreiben und alle Möglichkeiten zu nutzen, Mietpreisüberhöhungen wirksam entgegenzutreten. Hierfür ist dringend eine Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes erforderlich, um wieder ein praxistaugliches Instrument gegen Mietwucher in der Hand zu haben. Der Handel mit Eigentumswohnungen muss nachhaltig erschwert werden, indem im Vorfeld der Schutz vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen verstetigt wird. Nicht zuletzt ist nach wie vor eine Verbesserung der Mietpreisbremse erforderlich.
21.03.2023