Pressemitteilung 05/2024
Drei Tage vor der Wiederholungswahl zum Bundestag in Berlin haben Mieterorganisationen und -initiativen dringende Verbesserungen der Preiskontrolle bei Wärmelieferungen gefordert. Damit reagieren sie auf die extremen Steigerungen der Kosten bei Wärmelieferung. In allen uns bekannten Fällen sind die Preise u.a. an die hochspekulativen Indices an der Gasbörse gebunden. Deshalb haben wir Wahlprüfsteine an die Vertreter:innen von SPD, CDU, Grünen und Linken gerichtet. Dazu liegen uns jetzt Antworten von Kevin Kühnert und Annika Klose (SPD), Dr. Jan-Mario-Luczak (CDU), Bündnis 90/Grüne und der LINKEN vor.
In einer ersten Bewertung stellen Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein (BMV) und Knut Unger (MieterInnenverein Witten) fest:
Wir begrüßen die Forderung des SPD-Bundestagsabgeordneten Kevin Kühnert, die Preisanpassungsklauseln rechtlich zu regulieren. Zurecht kritisiert Kühnert, dass Unternehmen Wärmelieferverträge geschlossen haben, deren Klauseln sich ausschließlich am Börsenpreis für Gas orientieren; dies müsse, so Kühnert, künftig unterbunden werden, was auch rechtlich klarzustellen sei. Positiv ist zudem, dass nach Ansicht von Kühnert keine Schlupflöcher für Vertragsgestaltungen zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern offenbleiben dürfen. Kühnert kündigt in seiner Stellungnahme auch an, sich für Transparenzregelungen in den einschlägigen Rechtsverordnungen zu Nebenkostenabrechnungen einzusetzen. Eine Bedingung für die Umstellung auf das Contracting-Modell nach § 556c BGB durch Wärmelieferverträge seien Effizienzsteigerungen und Kostenneutralität. Die Überarbeitung der Fernwärmeverordnung müsse sicherstellen, dass diese Bedingungen tatsächlich und langfristig gelten und nicht nur für den unmittelbaren Zeitpunkt der Umstellung. Wenn nötig, müsse dafür auch der Gesetzestext angepasst werden.
„Erfreulicherweise plädiert auch der CDU-Abgeordnete Luczak dafür, gesetzlich zu unterbinden, dass ein Unternehmen Energie günstig einkauft und dann sehr viel teurer einem Vermieter in Rechnung stellt, der, so Luczak wörtlich, „das seinerseits wieder Mieterinnen und Mietern auferlegt, die dann am Ende die Zeche zahlen müssen.“ Nachzuschärfen sei auch Wirtschaftlichkeitsprinzip, damit VermieterInnen nicht indirekt an Betriebskosten mitverdienen.
Allerdings bleibt unklar, wie das konkret aussehen soll.
Die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Audretsch, Canan Bayram, Stefan Gelbhaar, Renate Künast, Lisa Paus, Nina Stahr, Hanna Steinmüller ist nach Einschätzung von BMV-Geschäftsführer Sebasti-an Bartels und Knut Unger vom MieterInnenverein Witten dahingehend zu begrüßen, dass bestehende Transparenzpflichten in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) im Sinne des Verbraucherschutzes weiterentwickelt werden sollen. Darüber hinaus lassen die Antworten nach ihrer Ansicht konkreten Aussagen vermissen, wie Mieterinnen und Mietern weitergeholfen werden kann.
Pascal Meiser (Die Linke), schließt sich den Forderungen der Mieterorganisationen und -initiativen an. Seiner Ansicht nach ist es nötig, dass dies mit Preiskontrollen gesetzlich klargestellt werden.
Mietersprecher Knut Unger: „Besonders wichtig finde ich, dass die Linke gesetzlich Neuregelungen zur gewerblichen Wärmelieferungen will und dass sie Klimaschutz und Warmmietenneutralität will.“ BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels ergänzt: „Interessant ist auch die Forderung, regelmäßige öffentliche Preiskontrollen zu schaffen und einen Rechtsanspruch von Mieter:innen auf Gründung von Mieter:innenräte bei Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 Wohnungen zu installieren
8.2.2024
08.02.2024