Pressemitteilung Nr. 18/20
„Mit der heute im Bundesrat beschlossenen Änderung des Wohngeldgesetzes, mit der Empfänger von Wohngeld einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Zuschlag erhalten, soll der Eindruck erweckt werden, der Heizkostenanstieg ab 2021 durch die beschlossene und an sich richtige CO2-Steuer auf fossile Energieträger sei damit sozial abgefedert. Doch dies ist ein fataler Irrtum und eine Täuschung der Mieterinnen und Mieter“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. In Berlin bezogen 2018 lediglich 22.800 Haushalte Wohngeld, bei allein mehr als 1,6 Millionen Mieterhaushalten. Zwar ist statistisch noch nicht ermittelt, wie die Zahl der Empfängerhaushalte mit der Wohngelderhöhung zum 1.1.2020 gestiegen sei, doch bleibe klar, in Berlin würden nur 2 bis 3 Prozent der Mieterhaushalte entlastet.
Die aktuelle Lastenverteilung der CO2-Steuer ist klimapolitischer Unsinn. Die Steuer soll dazu beitragen, dass Heizanlagen modernisiert werden. In vermieteten Wohngebäuden kann diese notwendige Erneuerung der Heizanlagen aber nur vom Vermieter veranlasst werden. Der aber wird bisher mit der neuen Steuer nicht belastet, die Steuer wird vollständig auf die Energieträgerkosten draufgeschlagen, die wiederum im Rahmen der Heizkostenabrechnung von der Mieterschaft zu tragen sind. „Mieterinnen und Mieter mit einer Steuer zu bestrafen, obwohl sie keinen Einfluss auf die Art der Wärmeerzeugung haben, ist vollkommen inakzeptabel“, so Wild. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Heizkostenverordnung umgehend zu ändern. Die CO2-Steuer muss beim Vermieter verbleiben, nur dann ist der dringend erforderliche Impuls für den Klimaschutz im vermieteten Wohngebäudebestand zu erwarten“.
15.05.2020