Pressemitteilung Nr. 33/20
„Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, die heute im Bundestag beschlossen werden soll, sind auch Mietrechtsänderungen vorgesehen, die bei der Abwälzung von Betriebskosten in vermieteten Eigentumswohnungen zu erheblichen Nachteilen für Mieter führen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
„Für die vermietenden Wohnungseigentümer wird die Möglichkeit der Betriebskostenabwälzung auf den Mieter erleichtert, in dem die wohnungseigentumsrechtliche Kostenaufteilung grundsätzlich als Verteilungsmaßstab für die Mieter gelten soll. Dies war bislang nur bei explizit vertraglicher Vereinbarung zulässig und eher selten anzutreffen. Die nach Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung dann regelmäßig zu erwartende Abrechnung der Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen – statt nach Wohnfläche – führt zur Intransparenz, denn Mieter wissen in der Regel nicht, was sich faktisch hinter den Miteigentumsanteilen verbirgt. Zwar besteht ein Einsichtsrecht in die Verwalterabrechnung, doch untersagte der Bundesgerichtshof den Mietern ein Einsichtsrecht in die maßgeblichen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zudem steigert die Neuregelung für Mieter das Risiko, ungerechtfertigter Weise mit Instandhaltungs- und Verwaltungskosten belastet werden. „Das ohnehin zwischen vermietenden Einzeleigentümern und Mietern oft belastete Verhältnis wird damit noch verschlechtert“, so Wild.
„Wir sind enttäuscht, dass Bundesjustizministerin Lamprecht (SPD) in dem aus ihrem Hause stammenden Gesetzentwurf die Interessen der Mieter missachtet. Wenigstens hätte man eine Hinweispflicht über die Zusammensetzung der Miteigentumsteile aufnehmen können.“ Der Bundestag sollte daher die Novelle so nicht beschließen.
In Berlin werden von der Novelle rund 300.000 Mieterhaushalte betroffen sein. Es gibt mindestens 400.000 Eigentümerwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Davon sind rund 70 % nach offiziellen statistischen Auswertungen vermietet und nur 30 % durch die Eigentümer selbst genutzt.
17.09.2020