ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Die Chance für eine Atempause bei den Mieten nutzen und sich nicht einschüchtern lassen
Pressemitteilung Nr. 4/20
„Mit dem Inkrafttreten des Mietdeckelgesetzes richten wir heute einen Appell an die 1,5 Millionen Mieterhaushalte, die von dem Mietendeckel profitieren können. Mieter und Mieterinnen sollten die Ansprüche aus dem neuen Landesgesetz nutzen, sich nicht einschüchtern lassen und den sicher massiv auftretenden Umgehungsversuchen der Vermieterschaft entgegentreten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Eine Atempause für die Mieterschaft ist vertretbar, weil die Vermietereinkünfte und Immobilienvermögen in den letzten massiv angestiegen sind, sie ist im Verhältnis zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft deshalb auch gerecht“, so Wild.
Schon jetzt registriert der Berliner Mieterverein zahlreiche Versuche, in neuen Mietverträgen die Ansprüche aus dem Mietendeckel auszuschließen oder auch schon Miethöhen für die Zeit nach dem Deckel festzulegen. Die meisten dieser Vertragsklauseln werden nach AGB-Recht unwirksam sein, darauf verweist der Mieterverein.
Der Berliner Mieterverein weitet sein Beratungsangebot aus. „In den nächsten Wochen werden wir zahlreiche Mieter und Mieterinnen bei Ihrem Anspruch unterstützen, die Mieterhöhungen nach dem Stichtag 18.6.2019 zurückzuführen“, so Wild.
23.09.2021