Leitsatz:
Eine Provisionszusage des Mieters an den Wohnungsvermittler ist nicht schon deshalb unwirksam, weil dieser gegenüber dem Eigentümer oder Vermieter eine Mietgarantie übernommen hatte.
BGH v. 9.3.2006 – III ZR 151/05 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 7 Seiten]
24.02.2013