Leitsatz:
Ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender sogenannter Summierungseffekt auf Grund des Zusammentreffens zweier – jeweils für sich genommen – unbedenklicher Klauseln kann auch dann vorliegen, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart worden ist (Bestätigung von VIII ARZ 5/92, NJW 1993, 532).
BGH v. 5.4.2006 – VIII ZR 163/05 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 10 Seiten]
31.12.2016